Solange du als Asylbewerberin Sozialhilfe beziehst, bekommst du während einer Schwangerschaft, bei der Entbindung und im Wochenbett auch ohne eigene Krankenversicherung die notwendige medizinische Versorgung und bei Bedarf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Du erhältst auch Betreuung und Hilfe durch eine Hebamme und notwendige Medikamente. Welche Unterlagen du dafür brauchst und an welche Behörde du dich dafür wenden musst, hängt davon ab, wie lange du schon in Deutschland bist und in welchem Bundesland du wohnst.

In den ersten 18 Monaten deines Aufenthalts in Deutschland sind Ärzt:innen verpflichtet, dich zu behandeln, wenn du akut krank bist. So schreibt es das Asylbewerberleistungsgesetz vor. In manchen Bundesländern brauchst du für Arzt- und Zahnarztbesuche einen so genannten Berechtigungs- oder Behandlungsschein des Sozialamtes. Das Formular bekommst du von der zuständigen Behörde oder von deiner Erstaufnahmeeinrichtung. Der Behandlungsschein ist oft nur für eine begrenzte Zeit gültig. Deshalb musst du dich möglichst bald, nachdem du den Schein erhalten hast, um einen Termin bei ein:er für die Versorgung von Geflüchteten zugelassene:n Ärzt:in kümmern. Manchmal geben die Ämter die Behandlungsscheine auch für ein Kalendervierteljahr aus. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Berlin, Bremen und Hamburg erhältst du stattdessen eine sogenannte Gesundheitskarte für Geflüchtete, sobald du in einer Gemeinde untergebracht bist. Mit der Karte kannst du zu dein:er Ärzt:in gehen und brauchst keinen Behandlungsschein mehr von der Behörde.

Wenn du schon 18 Monate durchgehend in Deutschland gewohnt hast und dein Aufenthalt legal ist, hast du Anspruch auf eine umfassendere Krankenversorgung. Ungefähr so, wie man sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt. Du wählst eine Krankenversicherung aus, von der du anschließend eine Karte bekommst. Mit dieser kannst du zu dein:er Ärzt:in gehen. Du brauchst dann keinen Behandlungsschein mehr von der Behörde. Falls über deinen Asylantrag schon positiv entschieden wurde und du berufstätig bist, bist du gesetzlich krankenversichert. Das gilt allerdings nicht, wenn du einen Minijob hast. Falls du Asyl gewährt bekommen hast und arbeitslos bist oder zu wenig Geld verdienst, hast du Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Beim Jobcenter bist du in der Regel krankenversichert. Beim Sozialamt bist du zwar nicht automatisch krankenversichert, aber du bekommst fast die gleiche Versorgung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gleiche gilt für dein Kind, sobald es auf der Welt ist.

Sobald du weißt, dass du schwanger bist, solltest du dein:e Asyl-Sachbearbeiter:in darüber informieren. Bei Fragen rund um die Schwangerschaft bieten vor Ort verschiedene Stellen Beratung und Unterstützung an. Wende dich an die Schwangerenberatungsstellen oder das Netzwerk Frühe Hilfen in der Nähe deines Wohnortes. Oft gibt es dort auch Dolmetscher:innen, die dir im Gespräch helfen können. Wenn du weißt, dass du schwanger bist, solltest du dir möglichst bald eine Hebamme suchen. Sie kann dich während der Schwangerschaft und im Wochenbett betreuen. Mit ihr kannst du alles besprechen, was die Schwangerschaft betrifft. Außerdem solltest du bei dein:er Frauenärzt:in oder Hebamme Termine für die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen machen.

Als Schwangere hast du oft höhere Kosten für Essen und Körperpflege. Falls du Sozialhilfe beziehst, kannst du dafür ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung monatlich mehr Geld erhalten. Diesen sogenannten „Mehrbedarf wegen Schwangerschaft“ musst du beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen. Am besten legst du dem Amt dafür den Mutterpass vor oder du stellst den Antrag schriftlich mit einer Kopie des Mutterpasses. Voraussetzung ist, dass du schon mehr als 18 Monate in Deutschland lebst. Manchmal zahlt das Sozialamt den Mehrbedarf auch, wenn man noch nicht so lange in Deutschland ist. Außerdem kannst du für die Erstausstattung für dich und dein Baby vom Sozialamt Hilfe bekommen, entweder als Beihilfe oder als Sachleistungen. Du kannst für Umstandskleidung, Säuglingsbekleidung und Ausstattung wie zum Beispiel Babybett, Wickeltisch, Laufstall oder Kinderwagen einen Antrag stellen. Sofern du Leistungen vom Jobcenter beziehst, musst du den Antrag dort stellen.

Wenn das Asylverfahren schon abgeschlossen ist und du eine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst du bestimmte finanzielle Hilfen auch nach der Geburt bekommen. Wenn du zum Beispiel alleinstehend bist und der Vater des Kindes keinen Unterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Außerdem erhältst du für dein Kind vom Sozialamt oder Jobcenter Sozialgeld und hast Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld. Über die genauen Voraussetzungen lässt du dich am besten in einer Beratungsstelle für Schwangere informieren. Auch wenn du Geldsorgen hast und weitere Hilfe brauchst, kannst du die Beratungsstellen ansprechen.

Vor und nach der Entbindung musst du je nach deiner persönlichen Situation einige Unterlagen besorgen, wie zum Beispiel eine Vaterschaftsanerkennung, eine Sorgeerklärung oder eine Geburtsurkunde. Dazu musst du Urkunden und Dokumente im Original vorlegen, wie deinen Reisepass und die Dokumente, aus denen dein Aufenthaltsstatus hervorgeht. Zu den wichtigen Dokumenten gehören auch deine Geburtsurkunde und Heiratsurkunde. Dazu müssen sie beglaubigt übersetzt werden. Je nachdem, aus welchem Land du stammst, kann es eine Weile dauern, bis dort die Dokumente ausgestellt und alle Urkunden übersetzt und beglaubigt worden sind. Kläre am besten so früh wie möglich, welche weiteren Dokumente die Behörden von dir benötigen, damit du sie rechtzeitig besorgen kannst. Erkundige dich auch genau, wer die Urkunden beglaubigen muss. Beratung und Unterstützung bekommst du vom bundesweiten Flüchtlingsnetzwerk Pro Asyl und den Flüchtlingsräten in jedem Bundesland sowie den Initiativen an deinem Wohnort.

Häufig gibt es Verständigungsprobleme, weil niemand genau übersetzen kann, was du sagst oder ausdrücken möchtest. Oft versuchen zwar Verwandte oder Freund:innen zu helfen. Aber manchmal geht oder reicht das nicht. Dann solltest du versuchen, dir von professionellen Dolmetscher:innen oder Sprachmittler:innen helfen zu lassen, vor allem dann, wenn es auf eine genaue Übersetzung ankommt. Leider gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung für die Bezahlung von Übersetzungsleistungen. Am besten ist es, wenn du immer vorher fragst, wer übersetzen kann und wer die Kosten übernimmt. In den Jobcentern der Arbeitsagenturen gibt es die Möglichkeit, dass ein:e Dolmetscher:in bei eurem Gespräch per Telefon zugeschaltet wird. Die Kosten trägt das Jobcenter. Auch wenn du dich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle informieren und beraten lassen willst, kannst du darum bitten, dass ein:e Dolmetscher:in das Gespräch übersetzt. Krankenhäuser sind verpflichtet, die Kosten für Übersetzungsdienste zu übernehmen. Bei niedergelassenen Ärzt:innen musst du die Kosten selbst bezahlen.