Damit du und dein Kind in der Schwangerschaft gut versorgt seid, stehen dir regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Du solltest die Möglichkeiten unbedingt nutzen, denn so vermeidest du unnötige Risiken für dich und dein Kind. Die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen und Tests werden in deinen Mutterpass eingetragen, den du bei einer der ersten Untersuchungen bekommst.

Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können sowohl von Hebammen als auch von Frauenärzt:innen durchgeführt werden. Du musst also nicht unbedingt für jede Untersuchung eine gynäkologische Praxis aufsuchen. Viele Frauen lassen sich gleichzeitig von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt und einer Hebamme betreuen. In einigen frauenärztlichen Praxen sind die Hebammen sogar Teil des Teams oder arbeiten frei mit der Praxis zusammen. Nur die Ultraschalluntersuchungen am Anfang, in der Mitte und am Ende der Schwangerschaft sind eine Ausnahme und müssen von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Bei einer Risikoschwangerschaft ist eine ärztliche Betreuung empfehlenswert.

Wenn du denkst, dass du ein Kind erwartest, kontaktierst du deine Ärztin, deinen Arzt oder eine Hebamme. Nachdem die Schwangerschaft sicher bestätigt wurde, beginnt die Schwangerenvorsorge mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Die Person, die dich untersucht hat, erkundigt sich dabei unter anderem nach Krankheiten, die du aktuell hast oder früher einmal hattest. Außerdem spricht sie mit dir über vererbbare Krankheiten in deiner Familie und in der Familie des werdenden Vaters. Auch zum Verlauf früherer Schwangerschaften wird sie dich befragen. In einem Beratungsgespräch erhältst du außerdem Aufklärung über wichtige Themen, zum Beispiel darüber, wie du dich ernähren solltest, welche Regelungen für deine Arbeit gelten und was du beachten musst, wenn du während der Schwangerschaft Medikamente einnehmen musst. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird dir auch Blut abgenommen, das dann genau untersucht wird. Die Testergebnisse kannst du auf den Seiten 2 und 3 im Mutterpass nachlesen.

Einige Werte kontrolliert deine Hebamme oder dein:e Ärzt:in bei jeder Untersuchung. Dein Blutdruck, dein Gewicht und deine Urinwerte werden immer überprüft, genauso wie der Abstand zwischen deinem Schambein und dem oberen Rand der Gebärmutter, dem sogenannten Fundusstand. Wenn die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist, hört deine Ärztin, dein Arzt oder deine Hebamme die Herztöne des Kindes ab. Auch seine Lage muss dann regelmäßig kontrolliert werden. Bei einigen Untersuchungen wird dir auch Blut abgenommen.

Im Rahmen der Vorsorge werden drei Ultraschalluntersuchungen gemacht, die man auch „Screening“ oder „Sonografie“ nennt. Sie finden um die 10., die 20. und um die 30. Schwangerschaftswoche herum statt. Die Krankenversicherung zahlt unter besonderen Umständen weitere Screenings, zum Beispiel, wenn dein:e Ärzt:in Auffälligkeiten entdeckt hat. Das Geschlecht des Kindes ist möglicherweise ab der 14. oder 15. Schwangerschaftswoche erkennbar und darf dir auch erst gegen Ende der 14. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. Gib der untersuchenden Person Bescheid, falls du lieber überrascht werden willst.

Im Laufe der Schwangerschaft werden deine Hebamme oder dein:e Ärzt:in zehn bis zwölf Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie finden zuerst alle vier Wochen statt, ungefähr ab der 32. Schwangerschaftswoche alle vierzehn Tage und ab der 40. Schwangerschaftswoche alle zwei bis drei Tage. Solltest du Mehrlinge erwarten, stehen dir zusätzliche Untersuchungen zu.

Deine Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle Untersuchungen, die dir per Gesetz zustehen. Sie werden in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Wenn deine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wurde, zahlt die Krankenversicherung noch weitere Maßnahmen. Es gibt auch einige Untersuchungen, für die es nicht bei jeder Versicherung eine Kostenübernahme gibt. Dazu gehören zum Beispiel das Ersttrimester-Screening oder eine Toxoplasmose-Untersuchung. Es handelt sich dabei um Zusatzuntersuchungen. Wenn du diese und andere individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGel-Leistungen wünschst, musst du selbst dafür bezahlen. Bitte deine Ärztin, deinen Arzt oder deine Hebamme darum, dich genau über diese Leistungen aufzuklären. Dann kannst du eine gut informierte Entscheidung darüber treffen, welche zusätzlichen Untersuchungen gemacht werden sollen.

Wenn du Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehst, kannst du mit Unterstützung durch das Sozialamt rechnen. Vielleicht hast du keinen geregelten Aufenthaltsstatus und bist schwanger. Dann kannst du dich an verschiedene Beratungsstellen wenden, zum Beispiel an das Netzwerk der Frühen Hilfen.