Du hast gerade die Entbindung überstanden und darfst dein neugeborenes Baby nach Hause mitnehmen. Da kommen auch schon die ersten Behördengänge auf dich zu. Eines der wichtigsten Dokumente, um die du dich kümmern musst, ist die Geburtsurkunde. Um sie beantragen zu können, benötigst du die sogenannte Geburtsbescheinigung.

Du bekommst die Geburtsbescheinigung von dem Krankenhaus, in dem du dein Kind geboren hast. Falls du dein Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt gebracht hast, stellt deine Hebamme dieses Dokument aus. Du brauchst die Geburtsbescheinigung für verschiedene wichtige Formalitäten. Sie ist zum einen Voraussetzung dafür, dass du beim Standesamt die Geburtsurkunde beantragen kannst. Zum anderen benötigst du die Geburtsbescheinigung, um dein Kind bei deiner Krankenversicherung anmelden zu können. Das solltest du auch so schnell wie möglich nach der Geburt tun. Außerdem brauchst du die Geburtsbescheinigung, um Kindergeld oder Elterngeld beantragen zu können, oder wenn du dein Kind taufen lassen möchtest. Für die verschiedenen Zwecke stellt dir das Standesamt jeweils eine spezielle, beglaubigte Geburtsbescheinigungs-Urkunde aus. Das ist für dich kostenlos.

Du musst dein Baby innerhalb von fünf Werktagen nach der Geburt beim Standesamt anmelden. Dabei wird auch der Vor- und Familienname deines Kindes eingetragen. Die Frist läuft ab dem Tag nach der Geburt. Durch die Anmeldung erhältst du die Geburtsurkunde und mehrere beglaubigte Kopien. Du musst diese persönlich abholen und dafür eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Diese Kopien brauchst du für viele weitere Anträge und Formalitäten, bei denen du nachweisen musst, dass du ein Kind bekommen hast. Zum Beispiel gegenüber deiner Krankenkasse, deiner Rentenversicherung und deiner Arbeitsstelle. Viele Krankenhäuser bieten an, die Anmeldung zu übernehmen. Du kannst die fertige Geburtsurkunde danach beim Standesamt abholen oder sie wird dir zugeschickt. Wie genau es gehandhabt wird, fragst du am besten direkt beim Standesamt. Zuständig ist immer das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Krankenhaus oder Geburtshaus befindet, in dem dein Kind geboren wurde. Neben dem Vornamen, dem Familiennamen, dem Datum und dem Ort der Geburt steht in der Geburtsurkunde auch das Geschlecht des Kindes. Bis Ende 2018 konnte man hier nur „weiblich“ oder „männlich“ angeben. Es gibt aber Fälle, in denen eine Zuordnung zu einem dieser beiden Geschlechter nicht möglich oder gewünscht ist. Dann kann man heute unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bezeichnung „divers“ angeben (Personenstandsgesetz §§ 22 Abs. 3 und 45b Abs. 2).

Um die Geburtsurkunde beantragen zu können, musst du mehrere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, hängt davon ab, ob du alleinstehend oder verheiratet bist. Auf jeden Fall benötigst du deinen Personalausweis und die Geburtsbescheinigung deines Kindes. Wenn ihr als Eltern verheiratet seid, müsst ihr eure Geburtsurkunden vorlegen. Zudem braucht ihr die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Falls du verheiratet warst, die Ehe aber aufgelöst wurde, musst du sowohl die Heiratsurkunde als auch das Scheidungsurteil vorlegen. Außerdem brauchst du deine Geburtsurkunde und die des Vaters deines Kindes, sofern er die Vaterschaft anerkannt hat. Nicht zuletzt benötigt das Standesamt seine beurkundete Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung und zum Unterhalt sowie zur gemeinsamen Sorge. Für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen gelten etwas andere Regeln. Dann wirst nur du als biologische Mutter in das Geburtenregister eingetragen. Genauere Informationen zum aktuellen Stand erhältst du beim Standesamt oder bei Interessenorganisationen wie dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

Bei einer vertraulichen Geburt müssen dem Standesamt nur das Pseudonym der Mutter und die von ihr vorgeschlagenen Vornamen für das Kind genannt werden. Das Standesamt trägt im Geburtenregister außer dem Geschlecht, dem Ort und dem genauen Zeitpunkt der Geburt nur die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes ein. Die Daten oder das Pseudonym der Mutter werden nicht angegeben.