Durch das Sorgerecht wird geregelt, wer die Verantwortung für dein Kind hat. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wer das Kind gesetzlich vertritt. Möchtest du das allein tun oder gemeinsam mit deine:r Partner:in? Es regelt also unter anderem, wer wichtige medizinische Entscheidungen für das Kind treffen darf oder wer bei Fragen rund um den Kita- oder Schulbesuch verantwortlich ist. Auch wenn finanzielle Angelegenheiten für das Kind geklärt werden müssen, entscheidet die Person mit dem Sorgerecht. Außerdem ist das Sorgerecht eine Sorgeverpflichtung. Diese endet erst, wenn dein Kind mit 18 Jahren volljährig ist. Wer das Sorgerecht für ein Kind hat, ist auch dafür verantwortlich, dass es sicher und ohne Gewalt aufwachsen kann.

Wenn du ein Kind erwartest und mit dem biologischen Vater nicht verheiratet bist, solltet ihr euch schon früh Gedanken darüber machen, wie ihr untereinander mit dem Sorgerecht umgehen wollt. Wenn ihr euch das Sorgerecht für das Kind teilt, dann müsst ihr alle Entscheidungen für das Kind gemeinsam treffen. Deshalb ist es wichtig, dass ihr miteinander darüber sprecht, ob ihr dazu in der Lage seid. Ihr solltet auch besprechen, wie ihr damit umgehen wollt, wenn ihr euch nicht einig seid oder es sogar zum Streit zwischen euch kommt.

Wenn Du verheiratet bist, haben du und dein Ehemann automatisch das Sorgerecht. Bist du alleinstehende Mutter, liegt dieses Recht und diese Aufgabe zuerst einmal automatisch bei dir allein. Du kannst die Verantwortung für das Kind auch gemeinsam mit dem Vater übernehmen. Ihr seid aber erst dann beide offiziell sorgeberechtigt, wenn ihr darüber eine schriftliche Erklärung abgegeben habt. Sie wird Sorgeerklärung genannt und muss öffentlich beurkundet werden. Es ist sinnvoll, sie schon vor der Geburt des Kindes einzureichen. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die Rechtslage komplizierter. Nur die biologische Mutter in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft hat das Sorgerecht. Die rechtlichen Bedingungen für gleichgeschlechtliche Paare sind abhängig vom Einzelfall, deshalb müsstest du dich in einem solchen Fall beraten lassen.

Die Sorgeerklärung könnt ihr kostenlos bei der dafür zuständigen Stelle des Jugendamtes, des Landkreises oder der Stadt bestätigen lassen. Dafür müsst ihr eure Personalausweise mitbringen. Wenn ihr die Sorgeerklärung erst nach der Geburt abgebt, solltet ihr auch die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, die Geburtsurkunde des Kindes und den Mutterpass dabei haben. Nach der Beurkundung habt du und dein:e Partner:in das gemeinsame Sorgerecht für euer Kind. Zum Nachweis der gemeinsamen Sorge erhaltet ihr die von euch unterschriebene Urkunde. Ihr könnt für die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärung auch zum Notar gehen. Das kostet allerdings Geld.

Solltest du als Schwangere oder Mutter noch nicht 18 Jahre alt sein, brauchst du für die Beurkundung zusätzlich zu deiner eigenen Sorgeerklärung eine Zustimmungserklärung der Personen, die deine gesetzlichen Vertreter sind. In der Regel sind das deine Eltern. Dasselbe gilt für den Vater des Kindes, sofern er noch minderjährig ist. Bis zu deinem 18. Geburtstag hat ein Vormund das Sorgerecht für dein Kind. Das kann zum Beispiel jemand sein, der dich gesetzlich vertritt, oder der Vater deines Kindes, falls er schon volljährig ist. Wenn ihr Fragen zu diesem Vorgang habt, kann euch das Jugendamt beraten.