Wenn du in die Situation geraten solltest, dass du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kannst und dir niemand anderer helfen kann, dann hast du die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Darunter versteht man sogenannte existenzsichernde Leistungen, mit denen das Sozialamt zum Beispiel deine laufenden Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung oder Körperpflege bezahlt. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern können dazu gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt auch die Kosten für einmalige Anschaffungen wie die Erstausstattung für einen Haushalt oder bei Schwangerschaft und Geburt. Neben den existenzsichernden Leistungen gibt es auch weitere Leistungen der Sozialhilfe. Dazu gehören Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege und zur Eingliederung. Sozialhilfe gibt es in Form von Geld oder Sachleistungen, aber auch in Form von Dienstleistungen wie Beratungen und persönlicher Hilfe. Sie sollen dir ermöglichen, dir wieder selbst helfen zu können.
Wer kann Sozialhilfe bekommen?
Sozialhilfe ist für alle da, die nicht mehr für sich selbst sorgen können oder Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen. Du erhältst Sozialhilfe, wenn du nicht mehr arbeiten kannst oder die Regelaltersrente erreicht hast. Außerdem muss dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegen. Wenn du einen Antrag stellst, prüft die Sozialbehörde immer erst einmal, wie dein Status ist. Für die Berechnung spielt es eine Rolle, ob du alleinerziehend oder aber in einer Partnerschaft oder Ehe lebst. Es kommt auch darauf an, ob und wie viel Einkommen du hast oder welche Unterhaltsansprüche bestehen. Wenn du erwerbsfähig bist, hast du keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen der Sozialhilfe. In diesem Fall hast du aber Anspruch auf Bürgergeld (auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende) nach dem Sozialgesetzbuch II. Du kannst auch dann Sozialhilfe erhalten, wenn du eine Niederlassungserlaubnis oder einen befristeten Aufenthaltstitel hast und du dich dauerhaft in Deutschland aufhältst. Falls du Zuwanderer:in bist und einen anderen Aufenthaltsstatus hast, solltest du dich beim Sozialamt oder noch besser von einer spezialisierten Beratungsstelle beraten lassen.
Was musst du tun, um Sozialhilfe zu erhalten?
Sozialhilfe erhältst du in der Regel durch das Sozialamt in deinem Wohnort oder Landkreis. Das Wichtigste ist, dass das Sozialamt von deiner Notlage erfährt. Das kann schon dadurch geschehen, dass du dich an das Sozialamt wendest, um beraten zu werden. Das Sozialamt ist verpflichtet, bei Kenntnis der Notlage tätig zu werden. Das heißt, es muss dich umfassend über deine Ansprüche aufklären und entsprechende Sozialleistungen bewilligen. Noch besser ist es, Leistungen schriftlich zu beantragen, weil du dann einen Nachweis darüber hast. Das gilt auch für spätere Anträge ans Sozialamt. Damit das Sozialamt über deinen Antrag entscheiden kann, braucht es Unterlagen, aus denen deine persönlichen und finanziellen Verhältnisse hervorgehen. Dazu gehören dein Personalausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise, aber auch zum Beispiel ein Schwangerschaftsattest oder dein Mutterpass. Das Sozialamt benötigt in der Regel viele unterschiedliche Nachweise. Um zu erfahren, welche das sind, rufst du am besten direkt bei dem Sozialamt an, das für dich zuständig ist. Das Sozialamt wird dich auffordern, weitere Unterlagen einzureichen, falls welche fehlen sollten. Der Antrag muss also nicht von Anfang an vollständig sein.
Der Sozialhilfebescheid
Die Bearbeitung eines Antrags dauert meistens mehrere Wochen. Dann erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob und welchen Sozialhilfebetrag du erhältst. Falls du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Solltest du am Tag der Antragstellung kein Geld mehr haben, kannst du einen Vorschuss beantragen. Damit kannst du die Zeit bis zum Erhalt des Sozialhilfebescheides überbrücken. Der Vorschuss wird später mit den Leistungen verrechnet, die du bewilligt bekommst.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn du deinen Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft und eigenen Mitteln noch mit der Hilfe anderer bestreiten kannst, hast du Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Der notwendige Lebensunterhalt ist der Bedarf eines Menschen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Kosten einer Wohnung, Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Energie, Hausrat und andere Bedürfnisse des Alltags gehören zu einem menschenwürdigen Leben. Einheitlich für Deutschland gelten sogenannte Regelbedarfsstufen. Der Regelbedarf umfasst die notwendigen Kosten für den Lebensunterhalt. Das Sozialamt ordnet dich nach der Prüfung deiner Situation einer dieser Stufen zu. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Sollten diese zu hoch sein, wirst du aufgefordert, diese Kosten auf eine angemessene Höhe zu senken. Was als angemessen gilt, hängt von deinem Wohnort ab.
Extra-Bedarf in der Schwangerschaft und danach
In manchen Lebenssituationen braucht man mehr Geld als üblich, weil man Dinge kaufen muss, die man nur in dieser Phase benötigt. Du musst den speziellen Bedarf gesondert beim Sozialamt nachweisen. Ein Beispiel ist der Mehrbedarf, den du ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche erhältst. Dadurch bekommst du 17 Prozent mehr Geld als vorher, um Schwangerschaftsbekleidung, Schwangerschaftsvorbereitung oder auch erhöhte Kosten für deine Ernährung decken zu können. Die Verwendung des Mehrbedarfs musst du nicht nachweisen. Du kannst das Geld daher auch für andere Dinge einsetzen. Als Alleinerziehende kannst du einen besonderen Mehrbedarf beantragen. Falls ein Kind unter sieben Jahren bei dir lebt oder mehrere Kinder unter 18 Jahren bei dir leben und du diese allein erziehst und pflegst, erhältst du nicht nur den normalen Satz der Regelbedarfsstufe 1, sondern bis zu 36 Prozent mehr Geld. Dieser Betrag wird Alleinerziehenden-Mehrbedarf genannt.
Geld für Schwangerschaftsbekleidung und Babybedarf
Zu den besonderen Situationen, in denen der Regel- und Mehrbedarf durch einen einmaligen Bedarf ergänzt wird, gehören die Erstausstattung bei Schwangerschaft und die Erstausstattung bei Geburt. Dazu zählen Schwangerschaftsbekleidung, die Baby-Erstausstattung an Kleidung und Möbeln, wie zum Beispiel ein Babybett, und ein Kinderwagen. Häufig gibt es dafür einen festen Geldbetrag. Geh aber erst dann einkaufen, wenn dein Antrag vom Sozialamt genehmigt wurde.
Kosten für Vorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
Auch Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung gehören zum notwendigen Lebensunterhalt. Deshalb übernimmt das Sozialamt die Kosten dafür, sofern du bereits versichert bist. Wenn du Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialhilfe beziehst, bist du nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung. Du kannst einen Antrag dazu stellen, dass das Sozialamt die Beiträge für deine Altersvorsorge zahlt. Du hast allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Beiträge. Das Amt übernimmt die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Hilfen zur Gesundheit
Wenn du Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung der Sozialhilfe erhältst und nicht bereits in einer Krankenversicherung pflichtversichert oder privat versichert bist, erhältst du Hilfen zur Gesundheit. Das Spektrum der Leistungen entspricht in der Regel dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls du bereits krankenversichert bist, übernimmt das Sozialamt die Zahlung der Beiträge. Mit deiner Krankenversicherungskarte kannst du dann weiterhin ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn du schwanger und nicht krankenversichert bist, solltest du dich möglichst schnell um Rat und Unterstützung kümmern. Auch in diesem Fall zahlt das Sozialamt die Beiträge für die Krankenversicherung. Du kannst frei entscheiden, bei welcher Krankenversicherung du dich anmelden möchtest.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Falls bei deinem neugeborenen Kind eine Behinderung droht oder festgestellt wurde, hast du Anspruch auf Eingliederungshilfe, sofern andere Leistungsträger wie Krankenversicherung, Jobcenter oder Rentenversicherung nicht zahlen. Medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, wie zum Beispiel heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, gehören dazu.
Hilfe zur Pflege
Falls dein Kind pflegebedürftig ist und du oder dein Kind nicht in der Pflegeversicherung versichert seid, erhältst du über das Sozialamt Hilfen zur Pflege. Das Spektrum der Leistungen entspricht dem bei der Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung. Damit du Hilfe zur Pflege beantragen kannst, muss bei deinem Kind der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Davon hängt ab, welcher Betrag ausbezahlt wird. Falls du als Sorgeberechtigte dein Kind selbst pflegst, kannst du Pflegegeld beantragen. Der Pflegegrad bestimmt, welcher Betrag ausgezahlt wird. Wenn du oder Angehörige die Pflege nicht selbst leisten können, hast du Anspruch auf Pflegesachleistungen, das heißt Häusliche Pflegehilfe. Falls eine besondere Pflegekraft notwendig sein sollte, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Wenn du schon ein kleines Kind hast und es während deiner Schwangerschaft nicht betreuen kannst, gibt es Hilfen zur Überwindung dieser besonderen sozialen Schwierigkeit. Das Gleiche gilt, wenn dir zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorsteht und kein Haushaltsangehöriger den Haushalt führen kann. Das Sozialamt bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe, die deinen Haushalt führt und deine Angehörigen betreut. Das Sozialamt übernimmt allerdings die Kosten nur dann, wenn die Krankenversicherung nicht zahlt.