Nach der Geburt deines Kindes kannst du für mehrere Monate eine finanzielle Unterstützung bekommen, wenn du das Kind selbst betreust und währenddessen kein volles Arbeitseinkommen hast. Diese Unterstützung heißt Elterngeld. Es soll dein normales Einkommen in dieser Zeit ersetzen. Elterngeld ist vor allem für Mütter und Väter gedacht, die Elternzeit nehmen. Dabei musst du das Elterngeld nicht am Stück in Anspruch nehmen. Du darfst unterbrechen und du kannst es gleichzeitig oder überlappend mit dein:er Partner:in bekommen. Wie ihr diese Monate untereinander aufteilt, könnt ihr selbst entscheiden. Erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes musst du das Elterngeld lückenlos beziehen, sonst verfallen die Monate, die dir noch zur Verfügung stehen. Wenn du Elterngeld beantragen möchtest, gibt es einiges zu beachten.

Elterngeld gibt es in mehreren Varianten, die man auf unterschiedliche Weise miteinander kombinieren kann. Welche Variante für dich die beste ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel, ob du alleinerziehend bist oder in einer Partnerschaft lebst und ob du weitere Kinder hast. Basiselterngeld ist die klassische Form des Elterngelds. Du kannst es bis zu 12 Monate bekommen. Es ist vor allem dann sinnvoll, wenn du das erste Jahr nicht arbeiten willst. Die andere Form ist das ElterngeldPlus. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür wird es bis zu 24 Monate lang gezahlt. ElterngeldPlus ist ideal, wenn du gerne schon bald nach der Entbindung wieder in den Beruf einsteigen und zum Beispiel in Teilzeit arbeiten möchtest. Wichtig ist zu klären, wann du nach der Geburt wieder arbeiten gehen möchtest oder wie ihr als Paar die Betreuung des Kindes untereinander aufteilen wollt.

Sowohl Mütter als auch Väter können Elterngeld erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und erziehst und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Natürlich darf dein Kind eine Betreuungseinrichtung besuchen. Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer:innen, Selbständige, Erwerbslose, Studierende und Auszubildende. Auch Alleinerziehende, Adoptiveltern oder verheiratete Stiefeltern sind berechtigt, Elterngeld zu bekommen. Das Gleiche gilt für gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen. Wenn eure Partnerschaft eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist, kannst du auch für ein adoptiertes Kind Elterngeld beantragen. In besonderen Fällen können sogar Verwandte Elterngeld erhalten. Auch ausländische Eltern können Elterngeld beantragen. Nähere Informationen dazu erhältst du bei deiner Elterngeldstelle.

Elternpaaren stehen gemeinsam bis zu 12 Monate Basiselterngeld oder bis zu 24 Monate ElterngeldPlus zu. Es geht aber noch mehr. Wenn ihr beide die Elternzeit nutzt und jeder von euch mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt, könnt ihr zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld bekommen. Diese sogenannten Partnermonate könnt ihr natürlich auch in Form von 4 Monaten ElterngeldPlus beziehen. Insgesamt kommt ihr mit den Partnermonaten also auf 14 Monate Basiselterngeld. Voraussetzung ist, dass sich bei mindestens einem von euch beiden für mindestens 2 Monate nach der Geburt das Einkommen verringert. Frag am besten bei der Elterngeldstelle nach, was es bei der Beantragung der Partnermonate sonst noch zu beachten gibt. Auch als Alleinerziehende hast du möglicherweise Anspruch auf die Partnermonate. Empfänger:innen von Bürgergeld können keine Partnermonate bekommen.

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat. Beim ElterngeldPlus sind es 150 bis 900 Euro pro Monat. Falls du bisher kein Einkommen hattest, bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngelds hängt davon ab, wie viel du bisher verdient hast und wie viel Einkommen du haben wirst, während du Elterngeld bekommst. Grundsätzlich stehen dir 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens als Elterngeld zu. Das gilt allerdings nur bis zu einem Nettoeinkommen von 2770 Euro. Wenn du mehr verdienst, bekommst du trotzdem höchstens 1800 Euro pro Monat. Für das Elterngeld spielt es auch eine Rolle, ob du noch andere staatliche Hilfen erhältst und ob du weitere kleine Kinder hast. Du hast auch dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn du selbständig bist oder dich entscheidest, nach der Geburt höchstens 30 Wochenstunden weiterzuarbeiten und genauso viel verdienst, wie vor dem Familienzuwachs.

Wenn in deinem Haushalt weitere kleine Kinder leben oder du ein Kind mit Behinderung pflegst, kannst du zusätzlich einen Geschwisterbonus bekommen. Damit erhöht sich dein Elterngeld um zehn Prozent. Beim Basiselterngeld sind es mindestens 75 Euro pro Monat, beim ElterngeldPlus 37,50 Euro pro Monat. Das Elterngeld erhöht sich außerdem bei Zwillingen und Mehrlingen. Bei der Basiselterngeld-Variante erhältst du je Mehrling und Monat zusätzlich 300 Euro, bei der ElterngeldPlus-Variante jeweils 150 Euro monatlich.