Ärzt:innen und andere Personen, die dich medizinisch betreuen, dürfen bei dir oder deinem Kind nur dann einen medizinischen Eingriff vornehmen, wenn du dazu deine schriftliche Einwilligung gegeben hast. Das gilt auch für die Entbindung und den Zeitraum kurz danach. Eine Ausnahme sind Notfälle und Situationen, in denen sehr schnell entschieden werden muss, um dein Leben und das deines Kindes zu retten. In allen anderen Fällen müssen dein:e Ärzt:in oder deine Hebamme dich vor einem Eingriff auch über den Anlass, das Ziel und die möglichen Risiken der jeweiligen Behandlung, aufgeklärt haben. Sie sollten dir auch Informationen zu anderen möglichen Behandlungsmethoden geben. Außerdem muss man dir mitteilen, welche Folgen es hat, wenn du den jeweiligen Eingriff nicht machen lässt. Auch das muss schriftlich festgehalten und unterschrieben werden. Vor der Entbindung kannst du die Termine mit deinen Ärzt:innen oder deiner Hebamme nutzen, um zu besprechen, was dir bei der Entbindung wichtig ist. Dein:e Ärzt:in und deine Hebamme können dir dann sagen, welche Vor- und Nachteile bestimmte Maßnahmen für dich haben. Wenn ein Eingriff während der Geburt nötig wird, der vorher nicht absehbar war, findet die Aufklärung während der Vorbereitungen für den Eingriff statt.