Eine Schwangerschaft ist nicht nur eine einzigartige Erfahrung, sie kann auch rechtliche und soziale Fragen aufwerfen und wichtige Entscheidungen nötig machen. Einige dieser Entscheidungen solltest oder musst du vor der Geburt treffen. Für andere kannst du dir bis nach der Geburt deines Kindes Zeit lassen. Nützliche Beratung dafür findest du bei den Frühen Hilfen. Dort kannst du dich nicht nur besonders gut informieren. Du erhältst auch Unterstützung, wenn dich die vielen Fragen und formalen Schritte überfordern. Rat findest du auch bei den Behörden deines Wohnorts, die für werdende Mütter und Eltern zuständig sind.

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und sozialen Fragen, die du für dich vor und nach der Geburt klären solltest. Um den Überblick zu behalten, kannst du dir eine Liste anlegen mit den Namen und Kontaktdaten der Frühen Hilfen, von Hebammen, dein:er Frauenärzt:in, dein:er Kinderärzt:in, dein:er Arbeitgeber:in, deiner Krankenversicherung, Behörden, Notrufnummern sowie von Internet-Plattformen und Suchmaschinen. Viele Behördengänge, die erst nach der Geburt nötig werden, kannst du oder kann dein:e Partner:in schon vor dem Entbindungstermin vorbereiten oder erledigen. Für Beratungsgespräche, an denen du als Mutter persönlich teilnehmen musst, solltest du möglichst vor der Geburt Termine vereinbaren. Wenn du in einer Partnerschaft lebst, ist es am besten, wenn ihr die anstehenden Aufgaben untereinander aufteilt.

Du bist zwar nicht verpflichtet, irgendjemandem mitzuteilen, dass du schwanger bist. In bestimmten Situationen ist es aber sehr sinnvoll, das zu tun. Wenn du zum Beispiel deiner Arbeitsstelle Bescheid gibst, bist du durch den Mutterschutz und den Kündigungsschutz besser abgesichert. Ähnliches gilt für Schwangere, die noch zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen. Deshalb ist es ratsam, dass du der zuständigen Stelle in deiner Schule, deiner Universität oder deinem Ausbildungsbetrieb Bescheid gibst. Es steht dir frei, wann du das tust. Fristen gibt es dafür nicht.

Damit bei unverheirateten Paaren beide Elternteile die gemeinsame Verantwortung für das Kind bekommen, muss du als Vater deine Vaterschaft anerkennen und eine Sorgeerklärung abgeben. Bestimmte Fristen gibt es dafür zwar nicht. Wenn du die Vaterschaftsanerkennung aber schon vor der Geburt abgibst, hat das den Vorteil, dass du gleich in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wirst. Ansonsten muss später eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Vaterschaftsanerkennung führt nicht dazu, dass dir als Vater automatisch das Sorgerecht zusteht. Dieses erhältst du nur, wenn die Mutter deines Kindes zustimmt und wenn ihr als Eltern beim Jugendamt oder bei ein:er Notar:in eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgebt. Das könnt ihr auch schon vor der Geburt tun. Es ist aber auch später noch möglich. Fristen dafür gibt es nicht. Anders als bei ein:er Notar:in ist die Beurkundung beim Jugendamt kostenfrei.

Wenn ein Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte oder du als Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmst, kann der betroffene Elternteil bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen. Das ist zum Beispiel für die Klärung von Unterhaltsfragen wichtig. Der rechtliche Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Wenn das Gericht die Vaterschaft feststellt, steht dem Vater nicht automatisch auch das Sorgerecht zu. Lass dich bei Fragen von dem für deinen Wohnort zuständigen Jugendamt beraten. Wenn du Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft oder bei der Klärung der Unterhaltszahlungen brauchst, kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

Du bist zwar nicht verpflichtet, deine Krankenversicherung über deine Schwangerschaft zu informieren. Es ist aber hilfreich. Wenn du zum Beispiel Mutterschaftsgeld erhalten möchtest, solltest du dieses bis spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen. Dazu benötigst du eine Bescheinigung über die Schwangerschaft, das sogenannte Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Du bekommst diese Bescheinigung bei dein:er Frauenärzt:in in doppelter Ausführung. Ein Exemplar ist für deine Arbeitsstelle, das andere für deine Krankenversicherung. Du musst beide nur noch mit deinen persönlichen Daten ergänzen, unterschreiben und ohne weitere Formulare einreichen.

Weil dein Bauch während deiner Schwangerschaft immer größer wird, brauchst du vor allem in den letzten Monaten vermutlich andere Bekleidung. Falls du Sozialhilfe beziehst, kannst du ab der 13. Schwangerschaftswoche beim Sozialamt Schwangerschaftsbekleidung als Mehrbedarf beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich dafür an das Jobcenter.

Als Vater musst du die Elternzeit frühzeitig beim Arbeitgeber anmelden, wenn du von Geburt des Kindes an eine Auszeit nehmen willst. Das musst du mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Startdatum tun. In diesem Fall müssen deine Vorgesetzten dem Antrag auf Elternzeit zustimmen. Wenn du erst zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen möchtest, beträgt die Frist 13 Wochen und deine Vorgesetzten dürfen deinen Antrag unter bestimmten Bedingungen ablehnen.

In bestimmten Notsituationen können Schwangere bei der Bundesstiftung Mutter und Kind Unterstützung erhalten. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass du an einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerenberatungsstelle teilgenommen hast und dass diese Stelle den Antrag befürwortet. Falls du dich in einer finanziellen Notsituation befindest, solltest du dich frühzeitig vor der Entbindung beraten lassen.

Spätestens sieben Wochen vor der Geburt solltest du bei deiner Krankenversicherung Mutterschaftsgeld beantragen, denn sechs Wochen vor der Entbindung beginnt die vorgeburtliche Mutterschutzfrist, in der du nicht arbeiten darfst.

Wenn dein Kind in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Geburtsklinik geboren wurde, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und schickt diesem die Geburtsbescheinigung. Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme, der Arzt oder die Ärztin die Geburtsbescheinigung aus. Diese musst du dem zuständigen Standesamt innerhalb von fünf Werktagen vorlegen. Es stellt daraufhin die Geburtsurkunde aus. Falls du zuhause ohne professionelle Hilfe entbunden hast, muss die Geburt entweder von dir selbst, vom Vater oder einer anderen Person, die dabei war, im Standesamt angezeigt werden. Das geht auch mündlich, also per Telefon oder persönlich beim Standesamt.

Falls du Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehst, solltest du den für dich zuständigen Mitarbeiter:innen des jeweiligen Amts die Geburt deines Kindes mitteilen. Das kannst du auch telefonisch machen. Eine Frist gibt es dafür nicht. Es ist jedoch gut, wenn du das bald nach der Geburt tust.

Sobald ein Neugeborenes auf der Welt ist, ist es krankenversichert. Ob es allerdings dauerhaft über dich als Mutter mitversichert ist oder einen eigenen Vertrag braucht, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Wenn du alleinstehend und gesetzlich krankenversichert bist oder dein:e Ehepartner:in beziehungsweise dein:e eingetragen:er Lebenspartner:in ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, dann kann dein Baby in der Regel über ein Elternteil kostenfrei mitversichert werden. Dafür musst du es innerhalb von zwei Monaten schriftlich bei der Krankenversicherung anmelden. Die nötigen Unterlagen bekommst du vom Standesamt. Ist einer von euch beiden privatversichert und der andere gesetzlich krankenversichert, wird das Kind dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugeordnet. Möglicherweise ist die Versicherung deines Kindes dann kostenpflichtig. Erkundige dich am besten auch direkt bei deiner Krankenversicherung, ob es für die Anmeldung deines Kindes bestimmte Formulare gibt, die du verwenden musst.

Acht Wochen nach der Geburt endet der Mutterschutz. Wenn du direkt im Anschluss in Elternzeit gehen möchtest, solltest du dies spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei deiner Arbeitsstelle anmelden.

Falls die Vaterschaft bei deinem Kind nicht geklärt ist oder der Vater deines Kindes keinen Unterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Das kannst du tun, sobald absehbar ist, dass das nötig ist.

Um Kindergeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag zu erhalten, musst du nach der Geburt einen schriftlichen Antrag bei der Familienkasse der für dich zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Das nötige Formular findest du im Internet. Wenn du möchtest, kannst du den Antrag dort direkt online ausfüllen. Du kannst Kindergeld auch für bis zu sechs Monate rückwirkend erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass dir das Kindergeld zustand, aber nicht ausgezahlt wurde, weil du zum Beispiel noch keinen Antrag gestellt hattest. Wenn du nachträglich einen Antrag stellen möchtest, musst du darin angeben, dass du rückwirkend Kindergeld beantragst und ab wann du es bekommen möchtest. Möglicherweise ist für dich der sogenannte Kinderfreibetrag günstiger als das ausgezahlte Kindergeld. Ob das der Fall ist, berechnet das Finanzamt automatisch für dich. Wenn ja, wird der Freibetrag bei deiner Einkommensteuer berücksichtigt. Das führt dazu, dass du weniger Steuern zahlen musst. Für den Freibetrag musst du nicht extra einen Antrag stellen.

Es gibt verschiedene Arten von Elterngeld, die du beantragen kannst, darunter das (Basis-) Elterngeld und ElterngeldPlus. Sowohl Väter als auch Mütter können diese Form der Unterstützung ab der Geburt des Kindes beantragen. Wende dich dafür an die Elterngeldkasse. Dort kannst du dich auch schon vor der Geburt informieren, wie du am besten vorgehst.

Als Mutter oder Vater hast du möglicherweise einen Anspruch auf Wohngeld. Um dieses zu bekommen, musst du einen Antrag stellen. Wende dich dafür an das Sozialamt, sobald absehbar ist, dass du einen entsprechenden Bedarf hast.

Du kannst prüfen, ob du Anspruch auf Bürgergeld hast. Wenn ja, musst du beim Jobcenter der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen, um es zu erhalten.

Wenn du schwer krank bist und zum Beispiel nach einer Behandlung im Krankenhaus vorübergehend Unterstützung im Haushalt benötigst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bei deiner Krankenversicherung einen Kostenzuschuss für eine Haushaltshilfe beantragen. Falls du Sozialhilfe beziehst, wendest du dich mit deinem Antrag nicht an deine Krankenversicherung, sondern an das Sozialamt. Möglicherweise stehen dir dann Leistungen der Häuslichen Pflege zu.

Vielleicht konntest du vor der Geburt noch nicht klären, welche Kindertagesstätte dein Baby als Kleinkind betreuen wird. Dann ist es jetzt an der Zeit, dein Kind anzumelden. Du kannst dafür direkt zu einer Kita oder zu einem Hort in deiner Nähe gehen. Oft ist aber auch eine Anmeldung über Kita-Portale im Internet möglich. Väter sind ebenso berechtigt, ihr Kind anzumelden, wie Mütter.