Für verheiratete Paare ist die Frage der Vaterschaft ganz einfach. Wenn du ein Kind bekommst, ist dein Ehemann automatisch auch rechtlich der Vater. Anders ist es dagegen bei unverheirateten Paaren. Dann ist der biologische Vater nicht automatisch der rechtliche Vater. Um das zu werden, muss er die Vaterschaft offiziell anerkennen. Das heißt, er muss sie bei einem Amt öffentlich beurkunden lassen. Viele Paare entscheiden sich für eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt. Sie ist aber auch jederzeit danach möglich. Die Anerkennung vor der Geburt hat den Vorteil, dass der Vater gleich mit in die Geburtsurkunde und ins Geburtenregister eingetragen wird. Geschieht das erst später, muss das Standesamt eine neue, korrigierte Urkunde ausstellen, die man extra bezahlen muss.