Für verheiratete Paare ist die Frage der Vaterschaft ganz einfach. Wenn du ein Kind bekommst, ist dein Ehemann automatisch auch rechtlich der Vater. Anders ist es dagegen bei unverheirateten Paaren. Dann ist der biologische Vater nicht automatisch der rechtliche Vater. Um das zu werden, muss er die Vaterschaft offiziell anerkennen. Das heißt, er muss sie bei einem Amt öffentlich beurkunden lassen. Viele Paare entscheiden sich für eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt. Sie ist aber auch jederzeit danach möglich. Die Anerkennung vor der Geburt hat den Vorteil, dass der Vater gleich mit in die Geburtsurkunde und ins Geburtenregister eingetragen wird. Geschieht das erst später, muss das Standesamt eine neue, korrigierte Urkunde ausstellen, die man extra bezahlen muss.

Natürlich gibt es auch Männer, die leugnen, der biologische Vater zu sein, oder die sich weigern, die Vaterschaft anzuerkennen. Manchmal kommt es auch vor, dass mehrere Väter in Frage kommen. Wenn du möchtest, dass die Vaterschaft amtlich festgestellt wird, kannst du dir Unterstützung holen. Dafür beantragst du beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft. Ein:e Mitarbeiter:in des Jugendamts wird dann Beistand deines Kindes. Dein Beistand fordert den Mann, den du als Vater des Kindes benennst, dazu auf, seine Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Bestreitet der Mann die Vaterschaft, kann der Beistand beim Familiengericht ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft einleiten.

Für ein Kind unverheirateter Eltern ist die Vaterschaftsanerkennung aus mehreren Gründen von Bedeutung. Erst dadurch entsteht offiziell ein Verwandtschaftsverhältnis. Dein Kind erhält damit bestimmte Rechte, die es sonst nicht hätte. Es ist dann zum Beispiel erbberechtigt, es erhält Anspruch auf Kindesunterhalt und auf eine Halbwaisenrente, falls der Vater des Kindes früh stirbt. Die Frage der Vaterschaft hat außerdem Einfluss auf das Sorgerecht. Wenn du nicht verheiratet bist, hast du zunächst das alleinige Sorgerecht für dein Kind. Der Vater bekommt es dann nur, wenn ihr beide beim Jugendamt schriftlich erklärt, die elterliche Sorge für euer Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Vater gerichtlich klären lässt, in welchem Umfang er die elterliche Sorge bekommt. Voraussetzung dafür ist, dass er vorher die Vaterschaft anerkannt hat. Für die seelische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, dass es weiß, wer sein Vater ist. Aber auch für dich als Mutter spielt die Vaterschaftsanerkennung eine Rolle. Wenn du dein Kind allein betreust und deswegen nicht arbeiten gehen kannst, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes. Diesen Anspruch kannst du bis drei Jahre nach der Geburt geltend machen.

Wenn du nicht verheiratet bist, kann der biologische Vater die Vaterschaft anerkennen. Das geht allerdings nur, wenn du zustimmst. Wie die Anerkennung der Vaterschaft, muss auch deine Zustimmung zu dieser Anerkennung öffentlich beurkundet werden. Bei Frauen, die bereits verheiratet sind und ein Kind von einem anderen Mann erwarten, ist die Lage anders. Rein rechtlich gilt dann der Mann als Vater des Kindes, mit dem die Frau zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Ist die Frau damit nicht einverstanden und es läuft zum Beispiel schon ein Scheidungsverfahren, kann das Jugendamt bei der Klärung der Situation helfen. Es kann dabei auch beraten, ob die Vaterschaft außergerichtlich durch eine Beurkundung geregelt werden kann oder vor Gericht durch Anfechtung geklärt werden muss.

Es gibt verschiedene Stellen, bei denen du die Vaterschaft anerkennen lassen kannst. Standesämter und Jugendämter machen das in der Regel kostenlos. Beim Amtsgericht oder bei einem Notar musst du dafür Geld bezahlen. Termine zur Beurkundung musst du vorher vereinbaren. Am besten, du lässt die Vaterschaftsanerkennung und deine Zustimmung gleich in einem Termin beurkunden. Das spart Zeit und Aufwand. Du kannst mit dem Vater deines Kindes einen gemeinsamen Termin machen. Ihr könnt aber auch getrennte Termine vereinbaren. Auf jeden Fall muss jeder von euch seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Manchmal sind noch weitere Unterlagen nötig. Welche das sind, fragst du am besten gleich dann, wenn du den Termin vereinbarst.

Bist du mit einer Frau verheiratet, kann deine Partnerin kein rechtlicher Elternteil sein. Das gilt auch dann, wenn ihr in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Die einzige Möglichkeit für deine Partnerin, auch rechtlicher Elternteil eures Kindes zu werden, ist eine Adoption.