Laut Mutterschutzgesetz sollst du deinen Vorgesetzten zwar Bescheid geben, sobald du von deiner Schwangerschaft weißt. Du bist aber nicht dazu verpflichtet. Viele Frauen geben am Arbeitsplatz nach den sensiblen ersten zwölf Schwangerschaftswochen Bescheid, also mit Beginn des zweiten Schwangerschaftsdrittels.

Möglicherweise hast du Bedenken, deine Schwangerschaft am Arbeitsplatz zu melden. Das kann zum Beispiel sein, wenn du kurz vor einer Beförderung stehst. In den meisten Fällen ist es aber besser, die Neuigkeit möglichst bald bekannt zu geben. Die verantwortlichen Personen in deinem Betrieb können dann planen und auch du selbst hast eine Reihe von Vorteilen. Die Rechte von schwangeren und stillenden Frauen sind im Mutterschutzgesetz sehr genau formuliert. Man darf dir zum Beispiel nicht kündigen und die Arbeitgebenden müssen deine Gesundheit schützen.

Es ist wichtig, dass du dein:e Chef:in über deine Schwangerschaft informierst, bevor die Neuigkeit im Büro die Runde gemacht hat. Wenn du willst, kannst du einfach mündlich Bescheid geben. In Konfliktsituationen kann es dir später aber helfen, einen Nachweis über den Zeitpunkt der Benachrichtigung in der Hand zu haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn man dich entlassen will. Du machst also auf keinen Fall etwas falsch, wenn du einen kurzen Brief oder eine Mail schreibst, um deine Schwangerschaft am Arbeitsplatz zu melden. Dein:e Ansprechpartner:in wird vielleicht ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft von dir verlangen. Die anfallenden Kosten müssen von deinem Arbeitgeber übernommen werden. Deine Vorgesetzten werden deine Schwangerschaft bei der Aufsichtsbehörde des Betriebs melden. Andere dürfen von deiner Mitteilung nichts wissen, außer, du hast einer anderen Regelung zugestimmt.

Sobald du Bescheid gegeben hast, muss sich dein Arbeitgeber an bestimmte Vorschriften halten. Sie betreffen auch den Schutz deiner Gesundheit. Du darfst während der Arbeitszeit zur Vorsorgeuntersuchung gehen, wenn du keinen anderen Termin bekommen kannst. Es muss für ausreichende Ruhezeiten gesorgt werden und du darfst nicht nachts beschäftigt werden. Deine Vorgesetzten müssen sich auch an das im Mutterschutzgesetz geregelte Beschäftigungsverbot halten. Es besagt nicht nur, dass du in den Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten darfst, sondern auch, dass du eine Tätigkeit nicht ausüben darfst, wenn sie für Kind und Mutter gefährlich sein könnte.

Dein Betrieb darf dir während deiner Schwangerschaft und in der Zeit danach nicht kündigen. Diese Regelung gilt bis zum vierten Monat nach der Entbindung. Sie gilt auch, wenn du eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche hattest. Selbst, wenn du einen Vertrag über eine Probezeit oder über eine Teilzeitarbeit abgeschlossen hast, greift der Kündigungsschutz. Falls dir gekündigt wurde, ehe du an deinem Arbeitsplatz Bescheid geben konntest, hast du noch zwei Wochen Zeit, deine Schwangerschaft zu melden. Die Verantwortlichen müssen die Kündigung dann zurücknehmen. Wenn du die zweiwöchige Frist verpasst hast, informiere deine Vorgesetzten so schnell wie möglich! Leider gibt es auch einige Ausnahmen, die den Kündigungsschutz außer Kraft setzen. Sie gelten zum Beispiel, wenn ein Kleinbetrieb ohne qualifizierte Ersatzkraft nicht auskommen kann. Einer werdenden Mutter kann auch gekündigt werden, wenn sie besonders schwere Pflichtverletzungen begangen hat. Dazu gehören zum Beispiel der Verrat von Betriebsgeheimnissen oder Diebstahl.