Wenn du alleinstehend bist und ein Kind erwartest oder bereits entbunden hast, kannst du beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft beantragen. Ein Beistand ist jemand, der dich und dein Kind bei Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Unterhalt unterstützt, wenn du das möchtest. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos. Du wirst auch noch einmal offiziell über diese Möglichkeit informiert. Sobald dein Kind geboren wurde und du nicht mit dem Vater verheiratet bist, informiert das Standesamt das Team der Beistandschaften des örtlichen Jugendamtes. Es bietet dir daraufhin von sich aus Beratung und Unterstützung an. Der Beistand kann zum Beispiel dein Kind vor Gericht vertreten, wenn der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will oder sich weigert, Unterhalt zu zahlen. Das verringert den Stress für dich, denn du musst die Auseinandersetzungen dann nicht alleine durchstehen.

Du beantragst die Beistandschaft bei dem Jugendamt, das für deinen Wohnort zuständig ist. Es reicht ein formloser Antrag. Du kannst ihn schon vor der Geburt des Kindes stellen oder nachdem du entbunden hast. Sobald der Antrag bei der Behörde eingegangen ist, wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit dir in Verbindung setzen. Diese Person wird die Aufgabe als Beistand übernehmen und sich zunächst ein Bild davon machen, welche Art von Unterstützung du für dein Kind brauchst. Am besten lassen sich die Fragen und Probleme, die du hast, in einem persönlichen Gespräch klären. Dann könnt ihr gemeinsam Lösungen entwickeln, die genau auf deine Bedürfnisse und auf die deines Kindes zugeschnitten sind. Wenn du keine Beistandschaft mehr brauchst oder möchtest, kannst du sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden.

Der Beistand ist der Rechtsvertreter deines Kindes. Er setzt sich ein, wenn es um die Feststellung der Vaterschaft geht oder darum, die Vaterschaftsanerkennung durchzusetzen. Auch bei Unterhaltsfragen, die in komplizierte Streitigkeiten ausufern können, braucht es oft sachkundige Unterstützung. Der Beistand ermittelt das Einkommen des Vaters und berechnet die Höhe des Unterhalts, der dir und deinem Kind zusteht. Er vertritt dein Kind auch vor Gericht, wenn die Vaterschaft oder der Unterhalt nicht anders geklärt werden können. Auch wenn du einen Beistand hast, bleibt das Sorgerecht bei dir. Wenn du möchtest, kannst du die Beistandschaft bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag deines Kindes, in Anspruch nehmen. Dann endet sie automatisch. Sie erlischt auch, wenn dein Kind ins Ausland zieht.