Als Familie oder als Alleinerziehende kann die Wohnung schnell zu klein werden, wenn ein neugeborenes Kind hinzukommt. Auch dein Einkommen muss für ein weiteres Kind reichen. Hast du eine größere Wohnung gemietet oder wird es knapp bei der Miete, weil deine Ausgaben gestiegen sind, hast du bei niedrigem Einkommen die Möglichkeit, Wohngeld bei der Wohngeldstelle deines Wohnortes zu beantragen. Wenn dein Antrag auf Wohngeld bewilligt wird, erhältst du als Mieter:in einen Zuschuss zu deiner Miete. Wenn du Eigentümer:in einer Wohnung oder eines Hauses bist, die oder das du selbst nutzt, kannst du einen Zuschuss für die Belastung durch Zinsen, Tilgung oder Instandhaltung bekommen. Wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommt, kann von einem weiteren Programm profitieren, dem so genannten Bildungspaket. Es umfasst Zuschüsse für viele Aktivitäten, die dein Kind in seiner Entwicklung fördern.

Wie hoch dein Wohngeldzuschuss ausfällt, hängt von mehreren Dingen ab. Es kommt darauf an, wie viele Personen in der Wohnung leben, wie hoch die Miete ist und wie viel monatliches Einkommen diejenigen haben, die in der Wohnung leben. Außerdem spielt es eine Rolle, in welche Mietstufe dein Wohnort eingruppiert wurde. Die Mietstufe hängt vom ortsüblichen Mietpreis ab. In Städten mit den höchsten Mieten in Deutschland gilt Mietstufe 7, in Städten mit den niedrigsten Mieten gilt Mietstufe 1. Je höher die Mietstufe, desto höher ist auch der Betrag der Miete, die berücksichtigt werden kann. Die Mieten sind durch sogenannte Höchstbeträge gedeckelt und richten sich nach den Mietstufen. Wenn du einen Antrag auf Wohngeld stellst, prüft die Wohngeldbehörde, ob dein Einkommen zuzüglich des Wohngelds reichen kann, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Im Zweifelsfall hat die Behörde das Recht, genaue Nachfragen zu stellen.

Wenn du Mieter:in bist, musst du für deinen Wohngeldantrag mehrere Unterlagen vorlegen. Das sind zum einen eine Meldebestätigung auf dem Wohngeldantrag, dein Mietvertrag, eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung und ein Nachweis deiner Mietzahlungen. Zum anderen brauchst du auch eine von deiner Arbeitsstelle ausgefüllte Verdienstbescheinigung des Bruttolohns der letzten zwölf Monate und eine aktuelle Lohnabrechnung. Falls du Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld I beziehst, musst du auch dafür Nachweise vorlegen. Das Gleiche gilt, wenn du verpflichtet bist, Unterhalt zu zahlen für dein Kind oder dein:e Ehepartner:in. Solltest du Eigentümer:in einer Wohnung sein, musst du weitere Unterlagen vorweisen. Lass dich von der Wohngeldstelle an deinem Wohnort beraten. Dort erfährst du genau, welche Nachweise du vorlegen musst, wenn du Wohngeld beantragen möchtest. Häufig kannst du die Antragsformulare von der Homepage herunterladen. Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung in der Regel für zwölf Monate gezahlt. Falls sich deine Einkommens- oder Wohnverhältnisse während dieser Zeit ändern, musst du die Behörde natürlich darüber informieren. Wenn du länger als zwölf Monate Wohngeld benötigst, solltest du zwei Monate vor Ablauf der zwölf Monate neu Wohngeld beantragen.

Wenn du Wohngeld bekommst, hast du auch Anspruch auf das so genannte Bildungspaket, also Leistungen zur Bildung und Teilhabe für dein Kind. Das können Sachleistungen, Gutscheine oder Zuschüsse in Form von Geld sein. Sie ermöglichen deinem Kind, bei kostenpflichtigen Tagesausflügen, dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitzumachen oder Nachhilfe-Stunden zu nehmen. Ein weiteres Beispiel für diese Leistungen ist das so genannte Schulbedarfspaket für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 174 Euro pro Jahr. Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe übernimmt deine Stadt oder deine Gemeinde auch die Kosten für die täglichen Fahrten zur Schule. Die Wohngeldstelle an deinem Wohnort kann dir sagen, welche Angebote wie Bildungsgutscheine oder Ermäßigungen es für dein Kind gibt und wo du sie beantragen kannst.

Wenn du Sozialleistungen bekommst, beispielsweise Sozialgeld, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, BAföG, Bundesausbildungsbeihilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sind darin schon Wohnkosten enthalten. Deshalb erhältst du in diesen Fällen normalerweise kein zusätzliches Wohngeld. Das gilt in der Regel auch, wenn du studierst oder eine Ausbildung machst und kein BAföG beziehst. Es gibt jedoch Ausnahmen. Falls du BAföG nur als Darlehen beziehst, hast du Anspruch auf Wohngeld. Informiere dich am besten bei einer Sozialberatungsstelle, welche Ansprüche du hast.