Manchmal reicht das Geld nicht aus, um für alle Ausgaben aufzukommen, die wegen der Schwangerschaft notwendig sind. Dann kannst du finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Diesen Antrag kannst du nur in einer Beratungsstelle für Schwangere stellen. Die Zuschüsse der Stiftung sollen schwangeren Frauen mit Geldsorgen mögliche Ängste vor den finanziellen Belastungen durch das Muttersein nehmen und ihnen helfen, gut für ihren Lebensunterhalt und den ihres Kindes aufkommen zu können.
Wofür kann man Geld beantragen?
Die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützen bei Ausgaben im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt. Du kannst mit dem Geld zum Beispiel Schwangerschaftsbekleidung oder eine Erstausstattung für das Baby kaufen. Auch wenn du in eine größere Wohnung ziehen musst, gibt es einen Zuschuss von der Stiftung.
Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?
Es gibt ein paar Voraussetzungen dafür, damit du Stiftungsmittel beantragen kannst. Du musst deinen Wohnsitz in Deutschland haben oder dich üblicherweise in Deutschland aufhalten. Außerdem muss dein Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Frag am besten bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle nach, bei welchem Betrag diese Grenze für euch liegt. Den Antrag kannst du nur während der Schwangerschaft stellen, also nicht mehr nach der Geburt. Er kann auch nur ein Mal pro Schwangerschaft gestellt werden. Bei einer weiteren Schwangerschaft ist auch ein neuer Antrag möglich. Vereinbare mit einer Beratungsstelle einen Termin und bring deinen Mutterpass und deine Einkommensunterlagen zum Termin mit. Falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast, musst du auch deinen Aufenthaltstitel mitbringen. Die Beratenden helfen dir, den Antrag auszufüllen, und du kannst mit ihnen auch noch weitere Fragen oder Sorgen besprechen, falls du möchtest.
Wie viel Geld kann man beantragen?
Wie hoch die Unterstützung ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab und wird von der Stiftung entschieden. Zwar hat niemand einen Rechtsanspruch auf Unterstützungsgelder der Stiftung. Wenn du aber die genannten Voraussetzungen erfüllst, wirst du das Geld erfahrungsgemäß auch bekommen. Es ist gut zu wissen, dass diese Zuschüsse nicht als Einkommen gelten. Du musst also nicht befürchten, dass dieses Geld bei den Sozialleistungen angerechnet wird. Sofern du Bürgergeld beziehst, kannst du zusätzlich einmalige Beihilfen wegen der Schwangerschaft bekommen. Achte darauf, dass erst die Beihilfe des Jobcenters beantragt und bewilligt wurde, bevor du dir vom Geld der Stiftung etwas kaufst. Sonst kann es passieren, dass das Jobcenter den Bedarf der gekauften Sachen nicht mehr anerkennt.