Eine Schwangerschaft bringt für alle werdenden Mütter viel Neues mit sich. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, ergeben sich wahrscheinlich noch etliche weitere Fragen. Fest steht, dass es auch einige Besonderheiten zu beachten gibt. Um dich bei deinen Entscheidungen und Planungen zu unterstützen, gibt es mehrere Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst.
Schwangerschaftstest
Um zu prüfen, ob du schwanger bist, solltest du zuerst einen Schwangerschaftstest machen. Du bekommst ihn ohne Rezept in der Apotheke oder Drogerie. Die meisten dieser Tests kannst du anwenden, sobald deine Periode ausgeblieben ist. Manche funktionieren sogar einige Tage vor dem Tag, an dem deine Periode eigentlich einsetzen sollte. Ein positives Testergebnis bedeutet, dass du schwanger bist. Damit du während der Schwangerschaft von Anfang an gut betreut bist, ist es jetzt wichtig, dass du zu ein:er Frauenärzt:in gehst.
Kostenlose Beratung und Hilfe
Wenn die Schwangerschaft feststeht, bist du vielleicht sehr überrascht und weißt erst einmal gar nicht, was du jetzt tun sollst. Dann hilft es dir, darüber mit Menschen zu sprechen, denen du vertrauen kannst. Das können deine Eltern, dein:e Partner:in oder ein:e Freund:in sein. Du kannst dich aber auch kostenlos an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Die dortigen Mitarbeiter:innen kennen sich gut mit den vielen Fragen aus, die gerade junge Schwangere bewegen, und können dir sagen, wo du wichtige Informationen und Hilfe bekommst. Mit ihnen kannst du auch über Ängste und Sorgen sprechen. Du musst keine Bedenken haben, dass jemand anderes davon erfährt. Die Gespräche sind vertraulich. Falls du das nicht möchtest, brauchst du deinen Namen und deine Kontaktdaten nicht zu nennen. Das heißt, du kannst anonym bleiben.
Unterstützung durch Hebammen und Ärzt:innen
Damit es dir und deinem Kind während der Schwangerschaft gesundheitlich gut geht, hast du wie jede schwangere Frau das Recht auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen bei ein:er Frauenärzt:in oder einer Hebamme. Sie können all deine Fragen rund um die Schwangerschaft, deinen Körper und das Ungeborene beantworten und sind auch nach der Entbindung für dich da. Besonders intensiv kümmert sich die Hebamme in den Wochen nach der Geburt um dich, also in der Zeit, die man auch Wochenbett nennt. Besprich am besten mit dein:er Ärzt:in, ob deine Eltern oder Sorgeberechtigten informiert werden sollten. Auch, wenn du noch unter 18 Jahre alt und schwanger bist, unterliegen Ärzt:innen der Schweigepflicht. Das heißt, sie dürfen das, was du ihnen anvertraust, nicht einfach weitererzählen.
Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft
Wenn du ungewollt schwanger geworden bist, kannst du frei entscheiden, ob du das Kind bekommen willst oder nicht. Niemand darf dich zu einer Schwangerschaft oder einem Abbruch zwingen, egal, wie alt du bist. Du musst frühzeitig überlegen, ob du Mutter werden willst und dies mit Personen besprechen, denen du vertraust. Denn für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es feste gesetzliche Regeln. Er ist normalerweise nur erlaubt, wenn du noch nicht länger als zwölf Wochen schwanger bist. Gezählt wird ab dem Tag der Befruchtung. Voraussetzung ist auch, dass du zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung gehst und dort einen Beratungsschein erhältst. Hier kannst du auch besprechen, wie es zu deiner Schwangerschaft gekommen ist und welche Ausnahmen es für einen Schwangerschaftsabbruch gibt, wenn du länger als 12 Wochen schwanger bist.
Sorgerecht
Falls du bei der Geburt des Kindes noch nicht 18 Jahre alt bist, setzt das Jugendamt für das Baby einen sogenannten Vormund ein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Er oder sie hat einen Teil des Sorgerechts und unterstützt dich dann zum Beispiel dabei, Kindergeld zu beantragen. Vormund können deine Eltern werden oder der Vater deines Kindes, falls er volljährig ist. Es kann aber auch eine andere volljährige Person werden, wenn das für dich und dein Kind besser ist. Beim Jugendamt kannst du dir genau erklären lassen, wie das Sorgerecht funktioniert und welche Pflichten und Rechte du hast. In der Regel hast auch du einen Teil des Sorgerechts, die so genannte Personensorge, von Anfang an. Das heißt unter anderem, dass du das Baby versorgst, erziehst und dass du darüber bestimmen kannst, wo und bei wem es wohnt. Sobald du 18 Jahre alt geworden bist, kannst du das gesamte Sorgerecht übernehmen.
Wohnen
Falls du mit dem Baby nicht bei deinen Eltern oder dem Vater deines Kindes wohnen möchtest, gibt es auch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel können junge Mütter mit ihrem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Dort lebst du dann in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung. Dies ist manchmal auch für Paare oder Väter möglich. Du bekommst dort unter anderem Tipps, wie du dein Baby gut ernähren kannst oder wie du es in den Schlaf bringst. Das Baby kann dort auch betreut werden, falls du wieder in die Schule gehen möchtest. Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, kannst du in eine eigene Wohnung ziehen, falls deine Eltern einverstanden sind. Dafür kannst du Wohngeld beantragen. Außerdem hast du die Möglichkeit, Bürgergeld für deinen Lebensunterhalt zu beantragen. Das Einkommen deiner Eltern wird darauf nicht angerechnet. Zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes kannst du nach der 12. Schwangerschaftswoche den Mehrbedarf für Schwangere beantragen. Dieser soll die erhöhten Ausgaben für beispielsweise Körperpflege, Fahrtkosten oder Informationen decken.
Schule
Auch wenn du schwanger bist, hast du das Recht und die Pflicht, zur Schule zu gehen. Sprich am besten mit ein:er Lehrer:in, der oder dem du vertraust darüber, wie du während der Schwangerschaft und später mit Kind am Unterricht teilnehmen kannst. Nach der Geburt gibt es mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Überlege dir am besten schon vorher, wie du dein Kind betreuen lassen möchtest, wenn du wieder zur Schule gehst. Wie für jede schwangere Frau gilt auch für dich als Schüler:in die gesetzliche Mutterschutzfrist. Wenn du dich fit genug fühlst, darfst du in dieser Zeit zur Schule gehen und an Tests und Klausuren teilnehmen. Du kannst dich aber auch für höchstens ein Jahr von der Schule beurlauben lassen.
Ausbildung
Du bist nicht verpflichtet, deine Schwangerschaft bei deiner Ausbildungsstätte zu melden. Es wäre aber sinnvoll. Erst dann können deine Vorgesetzten für den besonderen Gesundheitsschutz sorgen, auf den du als Schwangere Anspruch hast. Außerdem könnt ihr über die Mutterschutzfrist sprechen und darüber, wie lange vor dem Geburtstermin du noch arbeiten willst. Es gibt auch die Möglichkeit, deine Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen oder zu beantragen, dass deine Ausbildungszeit verlängert wird. Weitere ausführliche Informationen erhältst du auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.schwanger-unter-20.de
www.schwanger-und-viele-fragen.de