Bin ich bereit, Mutter zu sein? Kann ich in meiner aktuellen Situation ein Kind versorgen und großziehen? Vielen Frauen gehen alle möglichen Ängste und Zweifel durch den Kopf, wenn sie erfahren haben, dass sie schwanger sind. Manche von ihnen überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen. Solche quälenden Fragen muss niemand allein klären. Du kannst dir dafür Hilfe holen. Es gibt Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst. Die Beratung ist in jedem Fall kostenlos und du kannst dort anonym bleiben, falls du das möchtest. Das heißt, du musst weder deinen Namen noch deine Adresse angeben. Auch dein:e Partner:in kann an der Beratung teilnehmen.

Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung bekommst du unter anderem Informationen zu rechtlichen, medizinischen und sozialen Fragen. Die Berater:innen können dir auch dabei helfen, Geld für den Lebensunterhalt zu beantragen. Vielleicht denkst du über die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt nach oder darüber, das Baby zur Adoption freizugeben. Auch hierüber kannst du bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung sprechen und erfahren, wie eine vertrauliche Geburt oder eine Adoption abläuft und wie es für dich und das Kind danach weitergeht.

Selbst wenn du dir sicher bist, dass du die Schwangerschaft beenden möchtest, musst du an einer Beratung teilnehmen. Erst wenn du teilgenommen und einen sogenannten Beratungsschein bekommen hast, darf ein:e Ärzt:in den Schwangerschaftsabbruch auf legale Weise vornehmen. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist dazu da, gemeinsam zu besprechen, was für und gegen eine Schwangerschaft zum jetzigen Zeitpunkt spricht. Dabei darf dich niemand bevormunden, belehren oder zu einer bestimmten Entscheidung drängen. Das heißt, dass das Gespräch ergebnisoffen geführt werden muss.

Falls du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, erhältst du eine Reihe von Informationen zum Beispiel darüber, wo ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Auch erfährst du in dem Gespräch, ob die Kosten für den Abbruch übernommen werden können. Am Ende des Gesprächs bekommst du eine Bescheinigung darüber, dass du an der Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hast. Diese Bescheinigung legst du beim Termin des Schwangerschaftsabbruchs vor. Nicht bei allen Frauenärzt:innen kannst du einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen. Eine Liste von Praxen, bei denen du mit dem Beratungsschein einen Termin ausmachen kannst, findest du zum Beispiel auf der Seite des Niedersächsischen Sozialministeriums. Auch nach dem Eingriff kannst du dich wieder an die Beratungsstelle wenden. Zum Beispiel, wenn du darüber sprechen möchtest, was du erlebt hast oder was dich seit dem Abbruch der Schwangerschaft bewegt.

Es gibt viele Stellen, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten. Dazu gehören kirchliche Einrichtungen, andere gemeinnützige Organisationen aber auch kirchlich und politisch unabhängige Vereine. Die dortigen Mitarbeiter:innen sind speziell dafür ausgebildet und haben viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Allerdings stellen nicht alle Beratungsstellen den Beratungsschein aus, den du für einen Schwangerschaftsabbruch brauchst. Zum einen muss die Beratungsstelle staatlich anerkannt sein, damit sie einen Schein ausstellen darf. Zum anderen lehnen einige Beratungsstellen Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ab. Wenn du den Wunsch hast, einen Abbruch durchführen zu lassen, dann erkundige dich vorher, ob die Beratungsstelle, zu der du gehen willst, den Schein ausstellt.