Ärzt:innen und andere Personen, die dich medizinisch betreuen, dürfen bei dir oder deinem Kind nur dann einen medizinischen Eingriff vornehmen, wenn du dazu deine schriftliche Einwilligung gegeben hast. Das gilt auch für die Entbindung und den Zeitraum kurz danach. Eine Ausnahme sind Notfälle und Situationen, in denen sehr schnell entschieden werden muss, um dein Leben und das deines Kindes zu retten. In allen anderen Fällen müssen dein:e Ärzt:in oder deine Hebamme dich vor einem Eingriff auch über den Anlass, das Ziel und die möglichen Risiken der jeweiligen Behandlung, aufgeklärt haben. Sie sollten dir auch Informationen zu anderen möglichen Behandlungsmethoden geben. Außerdem muss man dir mitteilen, welche Folgen es hat, wenn du den jeweiligen Eingriff nicht machen lässt. Auch das muss schriftlich festgehalten und unterschrieben werden. Vor der Entbindung kannst du die Termine mit deinen Ärzt:innen oder deiner Hebamme nutzen, um zu besprechen, was dir bei der Entbindung wichtig ist. Dein:e Ärzt:in und deine Hebamme können dir dann sagen, welche Vor- und Nachteile bestimmte Maßnahmen für dich haben. Wenn ein Eingriff während der Geburt nötig wird, der vorher nicht absehbar war, findet die Aufklärung während der Vorbereitungen für den Eingriff statt.

Medizinische Eingriffe können sehr unterschiedlich sein. Es macht einen Unterschied, ob es darum geht, dass dein Kind Augentropfen bekommt oder darum, einen Kaiserschnitt machen zu lassen. Für die Augentropfen reicht eine mündliche Zustimmung. Vor einem Kaiserschnitt aber ist, wie bei anderen Operationen auch, deine schriftliche Zustimmung nötig. Damit du eine informierte Entscheidung treffen kannst, wirst du zuerst mündlich über die Vor- und Nachteile und möglichen Komplikationen des Eingriffs aufgeklärt. Anschließend bekommst du ein Dokument vorgelegt, in dem der Eingriff und die möglichen Risiken nochmal ausführlich erklärt werden. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du aufgeklärt wurdest und dem Eingriff zustimmst. Es gibt allerdings Situationen, in denen es auf jede Minute ankommt und für längere Aufklärungsgespräche keine Zeit ist. Deshalb ist es gut, wenn du dir die häufigsten Eingriffe, die nötig werden könnten, schon vor der Geburt von deine:r Ärzt:in oder Hebamme erklären lässt. Wenn du dazu Fragen hast, kannst du diese auch im Geburtsvorbereitungskurs oder in der Sprechstunde deiner Geburtsklinik stellen.

Dein:e Ärzt:in oder deine Hebamme können oft schon vor der Entbindung abschätzen, ob ein medizinischer Eingriff nötig werden könnte. Ist das der Fall, kannst du schon im Voraus deine Wünsche bei der Anmeldung im Krankenhaus angeben. Alle Personen, die dich medizinisch betreuen, müssen dich über die Vorteile, Risiken und mögliche Alternativen der geplanten Eingriffe aufklären. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt immer bei dir. Bei Eingriffen wie zum Beispiel einem geplanten Kaiserschnitt kannst du dir in der Regel mindestens einen Tag Bedenkzeit nehmen.

Manchmal ist bei einer Geburt aus medizinischen Gründen eine schnelle Entscheidung wichtig. Ist das der Fall, erklärt man dir während der Vorbereitungen für den Eingriff, was die Ärzt:innen für die richtige Behandlung halten. Manchen Schwangeren hilft es, wenn sie sich schon im Voraus erkundigen, welche Situationen eintreten können. Der Vorteil ist, dass du dann in Ruhe überlegen und gegebenenfalls mit dein:er Partner:in besprechen kannst, welchen Eingriffen du in dem jeweiligen Fall zustimmen würdest und welchen nicht. Beispiele dafür sind eine Öffnung der Fruchtblase, die Betäubung mit einer PDA, ein Dammschnitt, der Einsatz einer Saugglocke oder einer Geburtszange. Es kann auch sein, dass sich erst während der Geburt herausstellt, dass ein Kaiserschnitt nötig ist. Zu den Eingriffen während der Geburt gehören auch unterschiedliche Methoden zur Geburtseinleitung und zur Schmerzbehandlung. Genauere Informationen dazu können dir dein:e Ärzt:in oder deine Hebamme geben.