Du bist schwanger und niemand darf es erfahren? Du bist verzweifelt, weil du nicht weißt, wo und wie du das Kind sicher zur Welt bringen kannst, ohne entdeckt zu werden? Du möchtest, dass das Neugeborene in gute Hände kommt, aber du willst nach der Entbindung keinen Kontakt mit dem Kind? Dann solltest du wissen, dass es Schutz und Hilfe gibt. Du kannst das Kind mit Hilfe ein:er Ärzt:in oder einer Hebamme zur Welt bringen, ohne dass jemand deinen Namen erfährt. Das nennt man „vertrauliche Geburt“. Am besten wendest du dich an eine Beratungsstelle für Schwangere. Dort kennt man sich damit aus und kann dich bei allen weiteren Schritten unterstützen.

Auch wenn du viele Sorgen und Ängste hast, solltest du auf gar keinen Fall versuchen, das Kind heimlich und alleine zur Welt zu bringen. Es gibt die Möglichkeit, dass du das Kind anonym und sicher entbindest. Bei einer solchen vertraulichen Geburt musst du nichts für die medizinischen Untersuchungen und Behandlungen vor, während und nach der Geburt bezahlen. Nur die Beratungsstelle für Schwangere, an die du dich wendest, kennt dann deinen Namen. Niemand sonst erfährt ihn, kein Amt, keine Angehörigen, keine Krankenversicherung. Um das Kind kümmert sich ab dem Zeitpunkt der Entbindung das Jugendamt.

Vielleicht möchtest du dich erst einmal informieren, wie eine vertrauliche Geburt funktioniert, ohne irgendwo hinzugehen und ohne dass dich jemand dabei sieht. Dafür gibt es das „Hilfetelefon für Schwangere in Not“. Dort findest du Rat und Unterstützung. Die kostenlose Telefonnummer lautet 0800 40 40 020. Sie gilt in ganz Deutschland. Falls du kein Deutsch sprichst, kann ein:e Dolmetscher:in zugeschaltet werden. Das Telefon ist rund um die Uhr mit erfahrenen Berater:innen besetzt. Falls du eine vertrauliche Geburt möchtest, können sie dir Adressen von Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort nennen, an die du dich vertrauensvoll wenden kannst. Dort bekommst du Unterstützung und Begleitung. Du kannst dich auch direkt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Die Berater:innen sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Das heißt, niemand darf mit einer dritten Person über deine Situation sprechen. Dein:e Berater:in hört dir zu und hilft dir, einen guten und sicheren Weg zu finden, für dich und das Kind. Er oder sie kann dir vor und nach der Geburt bei allem helfen, was es zu regeln und zu organisieren gibt. Keiner drängt dich zu bestimmten Entscheidungen. Du bestimmst, wie es weitergeht.

Du kannst dich immer auch direkt an ein Krankenhaus, eine Hebamme oder ein Geburtshaus wenden. Du bekommst natürlich auch dann Hilfe und Schutz in einer Klinik, bei einer Hebamme oder bei einer Beratungsstelle für Schwangere, wenn du kurz vor der Entbindung stehst oder schon heimlich entbunden hast. Das Wichtigste ist, dass du dich niemals schämen musst, Hilfe für dich und das Kind anzunehmen.

Deine persönlichen Daten, zum Beispiel dein Geburtsdatum und deinen Wohnort, nennst du nur einmal gegenüber den Berater:innen der Beratungsstelle für Schwangere. Falls du dich direkt an ein Krankenhaus, eine Hebamme oder ein Geburtshaus wendest, vermittelt man dir dort eine beratende Person aus einer Beratungsstelle. Nur dieser Person sagst du deinen echten Namen. Damit dein echter Name bei allen weiteren Beratungen, medizinischen Untersuchungen und der Geburt nicht bekannt wird, legst du gemeinsam mit der Person, die dich berät, einen erfundenen Namen fest. Diesen kannst du selbst aussuchen. Während der Schwangerschaft und bei der Geburt kannst du alle medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dass die Ärzt:in oder die Hebamme deinen wahren Namen kennt.

Nach der Geburt kümmert sich das Jugendamt darum, dass das Kind optimal versorgt wird. Das Jugendamt informiert das Familiengericht, damit dieses einen Vormund bestimmt. Ein Vormund ist eine Person, die das Kind gesetzlich vertritt und alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft. Wenn du möchtest, kannst du dich auch nach der Entbindung weiter beraten lassen. Das ist zum Beispiel dann hilfreich, wenn du überlegst, das Kind zurückzunehmen.

Jedes Kind in Deutschland hat das Recht, seine Herkunft zu kennen. Deshalb hat ein Kind, das nach einer vertraulichen Geburt adoptiert wurde, nach seinem 16. Geburtstag Anspruch darauf, die hinterlegten Daten der leiblichen Mutter zu erfahren. Nur das Kind selbst bekommt Zugriff auf die Daten und niemand anderes.

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die leibliche Mutter auch nach dem 16. Geburtstag des Kindes anonym bleibt. Das gilt zum Beispiel dann, wenn es für sie gefährlich sein kann, dass jemand von der vertraulichen Geburt erfährt. Auch in solch einem Fall wendest du dich am besten an die Beratungsstelle für Schwangere. Dort wird man sich darum kümmern, dass die Bekanntgabe verhindert wird.