Viele Babys kommen schon einige Tage vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt. Das ist ganz normal. Sollte dein Baby aber vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen sein oder bei der Geburt weniger als 2500 Gramm gewogen haben, dann gilt es als Frühgeburt. Dadurch verändert sich nicht nur deine Lebenssituation, sondern auch einige Eckdaten deiner sozialen Absicherung. Damit du zum Beispiel deine Mutterschutzfrist oder das Mutterschaftsgeld anpassen lassen kannst, brauchst du eine ärztliche Bescheinigung. Sie heißt Frühgeburtsbescheinigung.

Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Entbindung von acht auf zwölf Wochen. Deshalb solltest du deine Vorgesetzten umgehend über die Frühgeburt informieren. Als Nachweis legst du die Frühgeburtsbescheinigung vor. Damit kann sich deine Firma darauf einstellen, dass du zum Beispiel länger als erwartet im Betrieb fehlen wirst. Du brauchst die Frühgeburtsbescheinigung auch, um früher als geplant Mutterschaftsgeld beziehen zu können. Außerdem ist dieses Dokument wichtig, um andere Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Zum Beispiel, wenn du Elterngeld beantragt hast oder Pflegegeld, falls dein Kind besonders aufwändige Pflege benötigt. Wenn du schon vor dem Beginn der Schutzfrist vor der Geburt ein ärztliches Betätigungsverbot hattest und deswegen Mutterschutzlohn bezogen hast, musst du deinen Arbeitgebenden mitteilen, dass sich die Situation durch die Frühgeburt verändert hat. Nach der Geburt fällt der Mutterschutzlohn weg, weil du dann Mutterschaftsgeld erhältst.

Die Verlängerung der Mutterschutzfrist nach einer Frühgeburt bekommst du nicht automatisch. Du musst sie bei deiner Krankenkasse beantragen. Wer privat krankenversichert ist, stellt den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Das Original der Frühgeburtsbescheinigung solltest du so schnell wie möglich deiner Krankenkasse schicken. Deine Arbeitsstelle solltest du informieren, wenn du Mutterschutzlohn erhältst.