Wenn eine Partnerschaft auf Dauer nicht mehr funktioniert, kann es besser sein, getrennter Wege zu gehen. Doch das ist oft gar nicht so einfach. Denn sowohl bei einer Trennung von unverheirateten Paaren als auch bei einer Scheidung gibt es vieles zu beachten. Das gilt umso mehr, wenn du gerade schwanger bist oder bereits Kinder hast. Viele Fragen müssen geklärt werden. Wer bleibt in der Wohnung oder im Haus? Bei wem lebt unser Kind? Wann, wo und wie oft darf mein:e Partner:in unser Kind besuchen? Wer zahlt den Unterhalt für unser Kind? Was wird aus unserem gemeinsamen Vermögen? Wann und wie kann ich eine Scheidung einreichen?

Für die vielen Fragen, die in dieser schwierigen Phase aufkommen, gibt es Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst. Dort findest du Rat und Unterstützung. Viele der Angebote sind kostenfrei. Die Berater:innen kennen sich mit allen wichtigen Themen wie Unterhalt, Besuchsregelung und Sorgerecht aus. Sie helfen dir, dein Leben neu zu gestalten und erklären dir, welche Möglichkeiten es gibt, euer gemeinsames Vermögen aufzuteilen. In den Beratungsstellen bekommst du auch Tipps, wie du mit Konflikten umgehen kannst. Wie du am besten mit deinen Kindern über die Trennung sprichst oder wie du bei Bedarf staatliche finanzielle Unterstützung bekommst, erfährst du dort auch. Kontakte zu Beratungsstellen in deiner Nähe bekommst du über das Netzwerk Frühe Hilfen.

Für eine Scheidung gibt es zwei wichtige Voraussetzungen. Du brauchst eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und du musst ein Trennungsjahr nachweisen können. Das heißt, du und dein:e Partner:in müsst mindestens ein Jahr lang voneinander getrennt gelebt haben. Es darf keine sogenannte häusliche Gemeinschaft mehr bestehen. Das Trennungsjahr beginnt, sobald die häusliche Gemeinschaft offiziell aufgelöst wird.

Am klarsten ist die Trennung, wenn einer von euch beiden aus dem gemeinsamen Haus oder aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Falls dafür allerdings das Geld fehlt, geht es auch anders. Dann muss jede Ehepartner:in einen eigenen Bereich innerhalb der Wohnung oder des Hauses haben und für sich selbst verantwortlich sein. Das heißt, ihr habt getrennte Kassen. Es wird nicht mehr gemeinsam eingekauft, gekocht und gegessen. Außerdem müsst ihr die Kosten für die Wohnung oder das Haus aufteilen. Nur wenn ihr gemeinsame Kinder habt, gibt es ein paar Ausnahmen. Dann dürft ihr ab und zu wieder gemeinsam essen oder etwas zusammen unternehmen, ohne dass es sich auf das Trennungsjahr auswirkt.

Wichtig ist, dass du dein:er Partner:in deutlich sagst, dass du dich scheiden lassen willst. Am besten hältst du das Datum der Trennung schriftlich fest. Das ist später ein Beweis für das Gericht, das über die Scheidung entscheidet. Du kannst dich auch an eine Anwaltskanzlei wenden und die Rechtsanwält:innen bitten, dein:er Partner:in zu schreiben, dass du dich trennst. Vielleicht habt ihr bei der Heirat einen Ehevertrag geschlossen. Dann treten jetzt die darin festgelegten Bestimmungen in Kraft.

Um dich scheiden zu lassen, musst du bei dem Familiengericht, das für deinen Wohnort zuständig ist, einen Antrag auf Scheidung stellen. Du kannst diesen Antrag allerdings erst stellen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wenn du ihn zu früh einreichst, besteht die Gefahr, dass ein:e Richter:in den Antrag zurückweist und du dafür Gebühren zahlen musst.

Manche Ehepaare versuchen, das Trennungsjahr zu verkürzen. Sie behaupten gegenüber dem Gericht, das Jahr sei schon abgelaufen, obwohl sie erst wenige Wochen oder Monate getrennt leben. Das kann böse Folgen haben. Zum Beispiel, wenn dein:e Ehepartner:in es sich anders überlegt und die Scheidung doch ablehnt. Erfährt ein:e Richter:in, dass ihr geschwindelt habt, besteht nicht nur die Gefahr, dass der Scheidungsantrag zurückgewiesen wird, du musst auch die Gerichts- und Verfahrensgebühren zahlen und möglicherweise eine Termingebühr für dein:e Anwält:in. Man kann dir sogar vorwerfen, dass du Prozessbetrug begehen wolltest. Das ist eine Straftat. Bleib also möglichst bei der Wahrheit.

Wenn sich Paare trennen, geht es fast immer auch um Geld. Am besten, du lässt dich gründlich beraten, was für dich in deiner Situation wichtig ist. Es gibt aber auch ein paar allgemeine Regeln. Falls ihr ein gemeinsames Bankkonto habt, solltest du so bald wie möglich eine Auflösung dieses Kontos beantragen. Sofern euer gemeinsames Kind bei dir lebt oder eure gemeinsamen Kinder bei dir leben, hast du ab dem Zeitpunkt der Trennung Anspruch darauf, dass dein:e Partner:in für das Kind oder die Kinder Unterhalt zahlt. Falls sie oder er sich weigert, das zu tun, oder zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dein:e Partner:in auch verpflichtet, dir Trennungsunterhalt zu zahlen. Wenn du in einer neuen festen Beziehung lebst, hast du darauf allerdings keinen Anspruch mehr.