Dein:e Ärzt:in führt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen drei Ultraschalluntersuchungen durch. Die Termine liegen zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche, der 18. und 22. Schwangerschaftswoche und zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche. Bei einer Ultraschalluntersuchung, die man auch Sonografie nennt, siehst du das Baby über einen Bildschirm. Dieses Erlebnis kann beglückend sein und die Bindung zwischen dir und dem Kind stärken. Die Untersuchungen sind aus medizinischer Sicht wichtig. Dein:e Ärzt:in sieht genau, wie sich dein Kind entwickelt und kann handeln, wenn etwas nicht stimmt.

Die Sonografie ist schmerzfrei und für dich und dein Baby ungefährlich. Für die Untersuchung wird dein Bauch mit einem speziellen Gel eingestrichen und ein Schallkopf über deine Bauchdecke geführt. Dieser Schallkopf sendet einen Ton, der so hoch ist, dass du ihn nicht hören kannst. Aus dem Zeitabstand zwischen dem Ton und seinem Echo kann der Computer dann ein Bild errechnen. Du kannst jetzt das Baby in deinem Bauch zum ersten Mal sehen. Eine Untersuchung über die Bauchdecke nennt man in der Fachsprache Abdominal-Sonografie. Eine Untersuchung, bei der der Schallkopf in die Scheide eingeführt wird, ist eine Vaginal-Sonografie. Diese Methode wird vor allem in der frühen Phase einer Schwangerschaft angewandt. Sie liefert genauere Bilder des Embryos, der in dieser Zeit noch sehr klein ist.

Bei der ersten Ultraschalluntersuchung bestätigt dein:e Ärzt:in die Schwangerschaft. Der Herzschlag und die Körperform des Embryos sind zu erkennen. Mithilfe des Ultraschallgeräts kann auch die Länge des Embryos ermittelt werden. Gemessen wird dabei der Abstand zwischen Steißbein und Scheitel des Babys. Dein:e Ärzt:in kann so das tatsächliche Alter des Embryos gut einschätzen. Möglicherweise muss der Geburtstermin, der schon in deinem Mutterpass steht, noch einmal korrigiert werden. Bei der ersten Ultraschalluntersuchung kann auch festgestellt werden, ob nur ein Kind unterwegs ist oder ob du Zwillinge oder weitere Mehrlinge erwartest.

Du hast bei diesem Termin die Wahl zwischen einer Basis-Ultraschall-Untersuchung und einer erweiterten Untersuchung. Die Krankenkasse übernimmt in beiden Fällen die Kosten. Bei einer Basis-Ultraschall-Untersuchung misst dein:e Ärzt:in die Größe des Kopfes des Babys, den Umfang des Bauches und die Länge des Oberschenkelknochens. Außerdem werden die Fruchtwassermenge, die Lage und Struktur der Plazenta und der Herzschlag des Kindes überprüft. Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung werden noch weitere Messungen durchgeführt. Sie betreffen zum Beispiel das Kleinhirn, die Hirnkammern und die Herzkammern des Kindes. Die Untersuchenden stellen auch fest, ob die Bauchwand und die Wirbelsäule des Babys geschlossen sind. Diese Untersuchung wird auch Organultraschall, Feinultraschall oder Fehlbildungsultraschall genannt. Dein:e Ärzt:in muss dich vor diesem erweiterten Ultraschall schriftlich aufklären. Das heißt, du bekommst eine Beschreibung darüber, wie die Untersuchung abläuft und wo die Grenzen bei der Aussagekraft des erweiterten Basis-Ultraschalls liegen. Wenn du etwas nicht verstehst oder grundsätzlich Fragen hast, sprich sie direkt an. Im Anschluss wird dich dein:e Ärzt:in fragen, ob du einen Basisultraschall oder die erweiterte Variante möchtest.

Bis zur Entbindung dauert es nur noch zwei Monate. Die Ärzt:innen überprüfen deshalb nicht nur, ob sich das Baby altersgemäß entwickelt. Mithilfe des Ultraschalls stellen sich auch fest, in welcher Position sich das Baby befindet. Das ist wichtig, damit mögliche Geburtsrisiken rechtzeitig berücksichtigt werden können. Bei dieser Untersuchung wird erneut kontrolliert, wie viel Fruchtwasser vorhanden ist und in welchem Zustand die Plazenta sich befindet.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für weitere Ultraschalluntersuchungen nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, zum Beispiel eine mögliche Erkrankung des Kindes. Das können zum Beispiel Blutungen in der Gebärmutter sein, der Verdacht auf eine Fehlbildung beim Baby oder eine ungünstige Lage des Kindes nach der 36. Schwangerschaftswoche. Alle Auffälligkeiten, die Anlass für weitere Untersuchungen sein können, sind in den Mutterschaftsrichtlinien in den Anlagen 1b, 1c und 1d der Mutterschaftsrichtlinien aufgelistet. Es gibt auch spezielle Varianten des Ultraschalls, die in besonderen medizinischen Fällen eingesetzt werden. Dazu gehören der Doppler-Ultraschall und der 3D-Ultraschall. Diese zusätzlichen Untersuchungen werden auf den Seiten 12 und 14 des Mutterpasses eingetragen.

Die meisten Ultraschalluntersuchungen zeigen ein gesundes, unauffälliges Kind. In den Fällen, in denen Erkrankungen oder Veränderungen sichtbar werden, hilft der Ultraschall dabei, wichtige medizinische Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen. Deswegen ist diese Form der Untersuchung auch Teil der Vorsorge.

Grundsätzlich kann eine Ultraschalluntersuchung aber nicht alle Fehlbildungen entdecken. Sie kann auch keine genetischen Störungen, Stoffwechselerkrankungen oder Krankheiten, die keine körperlichen Veränderungen hervorrufen, erkennen. Auch bei einer ungünstigen Lage des Kindes oder wenn du eine besonders dicke Bauchdecke hast, kann die Aussagekraft der Untersuchung eingeschränkt sein.

FS: Fruchtsackdurchmesser

SSL (Scheitel-Steiß-Länge): die Länge des Babys vom Kopf bis zum Steiß-Ende

BPD (Biparietaler Durchmesser): der quer gemessene Durchmesser des Köpfchens

FOD (Fronto-okziptaler Durchmesser): Der Längsdurchmesser des Kopfes

KU: Kopfumfang

ATD (Abdomenquerdurchmesser): Abmessung des Bauches von einer Seite zur Anderen

APD (Anterior-posteriorer Durchmesser): Abmessung des Bauches von vorne nach hinten

AU (Abdomenumfang): Umfang des Bauches

FL (Femurlänge): Länge des Oberschenkelknochens