Statt Basiselterngeld kannst du auch ElterngeldPlus beziehen. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt, nämlich bis zu 24 Monate lang. ElterngeldPlus ist ideal, wenn du gerne schon bald nach der Entbindung wieder in den Beruf einsteigen und zum Beispiel in Teilzeit arbeiten möchtest. Es bietet dir die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne dass dir das Elterngeld gekürzt wird. Im Gegensatz dazu wird dir beim Basiselterngeld jeder Euro abgezogen, den du dazuverdienst. So bleibt von der Unterstützung kaum etwas übrig. Wende dich am besten schon vor der Geburt deines Kindes an die für dich zuständige Elterngeldstelle. Dort kannst du dich beraten lassen und herausfinden, welche Variante von Elterngeld für dich gut ist und welche Auswirkungen dein Einkommen auf die Höhe des Elterngeldes hat. Das ist hilfreich, weil es einiges zu beachten gibt, wenn du Elterngeld beantragen möchtest.

Je nachdem, wie viel du vorher verdient hast, liegt das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro pro Monat. Grundsätzlich steht dir die Hälfte des Betrags zu, den du als Basiselterngeld bekommen würdest. Wenn du weitere kleine Kinder hast, die in deinem Haushalt leben, oder ein Kind mit Behinderung betreust, kann es einen Geschwisterbonus geben. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 37,50 Euro pro Monat. Bei Mehrlingen gibt es pro Kind 150 Euro monatlich extra. Wenn du in der Elternzeit viel verdienst, kann es sein, dass dein ElterngeldPlus gekürzt wird. Das gilt dann, wenn dein Teilzeit-Einkommen höher ist als die Hälfte der Summe, die du vor der Geburt durchschnittlich verdient hast. Alles, was über diesem Schwellenwert liegt, wird von deinem ElterngeldPlus abgezogen. Achte darauf, dass du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest, sonst verfällt der Anspruch auf das Elterngeld.

Für Mütter in einem Angestelltenverhältnis gilt eine Besonderheit. In den ersten beiden Monaten nach der Entbindung bist du im Mutterschutz. In dieser Zeit kannst du nicht ElterngeldPlus, sondern nur Basiselterngeld beziehen. Wenn du Mutterschaftsleistungen bekommst, werden diese auf das Elterngeld angerechnet. Sind die Mutterschaftsleistungen höher als das Elterngeld, bekommst du nur die Mutterschaftsleistungen. Ist das Elterngeld höher, werden die Mutterschaftsleistungen zu diesem Betrag aufgestockt. Frühestens ab dem dritten Monat nach der Entbindung kannst du ins ElterngeldPlus wechseln. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt kannst du erst ab demjenigen Lebensmonat deines Kindes ElterngeldPlus bekommen, in dem du keine Mutterschaftsleistungen mehr bekommst.

Mit dem Partnerschaftsbonus werden Eltern belohnt, die sich die Betreuung ihres Kindes teilen. Du und dein:e Partner:in bekommt nämlich zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus geschenkt, wenn ihr gleichzeitig vier Monate am Stück nur in Teilzeit arbeitet. Diese Extra-Monate nennt man Partnerschaftsbonusmonate. Das Geld, das ihr erhaltet, ist der Partnerschaftsbonus. Jeder von euch hat einzeln darauf Anspruch. Ihr müsst diese Monate also nicht aufteilen. Voraussetzung ist, dass ihr mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet. Dabei kommt es nicht darauf an, dass ihr jede Woche genau 25 bis 30 Stunden arbeitet. Auf den Lebensmonat des Kindes gerechnet muss das aber der Durchschnitt sein. Der Partnerschaftsbonus beträgt pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Die Höhe hängt ab vom Einkommen vor der Geburt und davon, wie viel ihr in den Monaten verdient, während derer ihr ElterngeldPlus bezieht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus nutzen.

Grundsätzlich musst du auf das Elterngeld keine Einkommensteuer und auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings wird dein Einkommen am Jahresende mit dem Elterngeld zusammengerechnet. Anhand der Gesamtsumme wirst du einem Steuersatz zugeordnet, den du auf dein Einkommen zahlen musst. Da das Elterngeld den Steuersatz in vielen Fällen erhöht, musst du dich darauf gefasst machen, dass du einen Teil der Steuer nachzahlen musst. Viele Eltern denken leider nicht daran und erleben eine böse Überraschung, wenn sie die Aufforderung zur Steuernachzahlung erhalten. Leg also am besten immer gleich einen Teil deiner Einnahmen zur Seite.

In bestimmten Fällen lässt sich das Elterngeld durch einen Wechsel der Steuerklasse deutlich erhöhen. Falls du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, sollte derjenige Elternteil, der länger in Elternzeit gehen möchte, so schnell wie möglich in die Steuerklasse III wechseln. Der andere Elternteil sollte die Steuerklasse V wählen. Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr beliebt, sondern auch völlig legal. Allerdings gibt es einiges zu beachten. Zudem musst du den Wechsel der Steuerklasse schon mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragen. Das heißt, eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest oder schon davor. Um die Steuerklasse zu wechseln, müsst ihr als Ehepaar oder Lebenspartnerschaft einen sogenannten Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatt:in oder Lebenspartner:in beim Finanzamt stellen.