Eigentlich muss jeder in Deutschland lebende Mensch eine Krankenversicherung haben. Falls du trotzdem nicht krankenversichert bist, solltest du dich möglichst schnell um Rat und Unterstützung kümmern. Das gilt gerade dann, wenn du schwanger bist. Ohne Krankenversicherung musst du nämlich die Kosten für die zehn empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Diese Untersuchungen sind aber wichtig, um Probleme während einer Schwangerschaft rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Bestimmte Erkrankungen wie zum Beispiel eine in der Schwangerschaft auftretende Zuckerkrankheit können für dich und dein Kind gefährlich werden. Lass dich so schnell wie möglich beraten,wie du Versicherungsschutz durch eine Krankenversicherung bekommst und damit Zugang zu Untersuchungen und einer sicheren Geburt erhältst. In vielen Fällen lässt sich ein Weg in die Krankenversicherung finden.

Es ist zwar möglich, die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung und Betreuung durch eine Hebamme selbst zu bezahlen. Aber das ist teuer. Die Gesamtkosten einer medizinischen Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt liegen bei 10.000 Euro. Warte nicht, bis du krank wirst, um dich dann um eine Krankenversicherung zu kümmern. Wenn du gesundheitlich angeschlagen bist, ist es viel schwieriger, Hilfe zu organisieren. In akuten Notfällen sind Ärzt:innen zwar verpflichtet, dir zu helfen. Hinterher bekommst du aber eine Rechnung dafür, die sehr hoch sein kann.

Wenn du Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bist und schon mehr als zwei Monate lang keine Beiträge mehr zahlen konntest, dann ruhen die Leistungen der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen medizinische Untersuchungen oder Behandlungen in Anspruch nehmen kannst. Dazu gehören die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Untersuchungen zur Früherkennung bestimmter schwerer Krankheiten wie zum Beispiel Krebs und Leistungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Du hast erst dann wieder Anspruch auf alle normalen Leistungen der Krankenversicherung, wenn alle noch ausstehenden Beiträge nachgezahlt sind oder du eine Vereinbarung zur Ratenzahlung geschlossen hast. Außerdem musst du auch schon die Raten so zahlen, wie es vorgesehen ist. Das Ruhen der Versicherung kann auch dann enden, wenn festgestellt wird, dass du hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts bist (SGB II oder SGB XII). Als Nachweis der Hilfebedürftigkeit musst du deiner Krankenversicherung einen Sozialleistungsbescheid vorlegen.

Auch wenn du privat krankenversichert bist und mit der Zahlung deiner Beiträge im Rückstand bist, bist du nicht völlig ohne Krankenversicherungsschutz. Aber sobald deine Schulden die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht haben und deine Krankenversicherung dich deshalb angemahnt hat, ruht dein Vertrag. Dann bist automatisch im sogenannten Notlagentarif versichert. Das heißt, du hast nur noch Anspruch auf die notwendigsten medizinischen Leistungen, nämlich die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Sobald alle Schulden beglichen sind, kommst du automatisch zurück in den ursprünglichen Tarif. Das Ruhen des Vertrages kann auch dadurch enden, dass du im Sinne des Sozialrechts (SGB II oder SGB XII) als hilfebedürftig giltst. Hilfebedürftigkeit kannst du entweder dadurch nachweisen, dass du einen Bescheid über den tatsächlichen Bezug von Sozialleistungen oder eine sogenannte Hilfebedürftigkeitsbescheinigung vom Sozialamt oder vom Jobcenter vorlegen kannst.

Es gibt viele Beratungsstellen, die dir helfen können. Welche für dich die passende ist, hängt unter anderem von der Ursache ab, warum du nicht voll krankenversichert bist. Vielleicht hast du keinen geregelten Aufenthaltsstatus oder du bist wohnungslos. Vielleicht kannst du dir als Studentin den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht leisten oder du warst selbständig und hast jetzt kein Geld mehr für die Krankenversicherungsbeiträge.

Du kannst dich erst einmal an das Hilfetelefon für Schwangere in Not wenden. Dort findest du Rat und Unterstützung in 18 verschiedenen Sprachen. Die kostenlose Telefonnummer lautet 0800 40 40 020. Sie gilt in ganz Deutschland und ist rund um die Uhr mit erfahrenen Berater:innen besetzt. Wenn du möchtest, stellen sie für dich den Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle in der Nähe deines Wohnorts her. Dann kannst du mit ein:er Berater:in alles in Ruhe besprechen. Wenn du möchtest, bleibt euer Gespräch vertraulich. Sowohl beim Hilfetelefon für Schwangere in Not als auch bei der Schwangerschaftsberatungsstelle kannst du anonym bleiben. Du musst also deinen Namen nicht nennen, falls du das nicht möchtest.

Allgemeine Fragen rund um die Krankenversicherung beantwortet auch die Unabhängige Patientenberatung. Sie gibt kostenlos Auskunft zu allen grundsätzlichen Fragen. Auch viele Vereine und kirchliche Einrichtungen in deiner Region wie die Diakonie oder die Caritas bieten Hilfe an. Eine weitere mögliche Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale, die für dein Bundesland zuständig ist. Das ist aber meistens kostenpflichtig.

Mehrere gemeinnützige Initiativen in verschiedenen Städten organisieren Sprechstunden von Ärzt:innen für Menschen ohne Krankenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel der Malteser Hilfsdienst und Ärzte der Welt. Dort kannst du dich medizinisch versorgen lassen, bis alles mit der Krankenversicherung geregelt ist. Die „Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung“ bietet an 14 Standorten (Arnstadt, Augsburg, Berlin, Darmstadt, Duisburg, Erfurt, Fulda, Hannover, Mannheim, München, Münster, Oldenburg, Osnabrück, Stuttgart) spezielle Beratungen und Sprechstunden von Frauenärzt:innen an. In Berlin gibt es dafür auch die sogenannte „Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung“, an die du dich wenden kannst. Ihr Ziel ist es, Schwangeren ohne Krankenversicherung den Zugang zu Untersuchungen, ärztlicher Betreuung und natürlich einer sicheren Geburt zu ermöglichen. Die dortigen Berater:innen versuchen zunächst, einen Weg zu finden, dir zu einer Krankenversicherung zu verhelfen. Wenn das wirklich nicht möglich ist, übernehmen ehrenamtliche Ärzt:innen die Vorsorgeuntersuchungen und kümmern sich darum, dass du rechtzeitig einen Platz zur Entbindung in einem Krankenhaus findest.

Schwangere ohne Krankenversicherung und mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine sogenannte „Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ vom Sozialamt erhalten. Das Amt bezahlt dann Leistungen, die normalerweise von der Krankenversicherung übernommen werden. In einigen Fällen ist es auch möglich, dass du über das Sozialamt Hilfen für die Zeit nach der Entbindung bekommst. Individuelle Auskünfte erhältst du vom Sozialamt. Grundsätzlich hast du auch dann Anspruch auf diese Form der Unterstützung, wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast. Allerdings sind die Regelungen unter anderem für Bürger:innen der Europäischen Union kompliziert. Lass dir im Zweifelsfall von einer Sozialberatungsstelle oder eine:r Anwält:in helfen, wenn du einen solchen Antrag stellen möchtest oder falls das Sozialamt deinen Antrag auf Unterstützung abgelehnt hat.