Kochen, Einkaufen, Waschen, Putzen und sich um die Kinder kümmern – das alles kann in der Schwangerschaft schon unter normalen Umständen enorm anstrengend sein. Kommt dann ein Unfall, eine Krankheit oder eine Komplikation wie vorzeitige Wehen dazu, droht der Alltag zusammenzubrechen. Falls du gesetzlich krankenversichert oder familienversichert bist und keine andere in deinem Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine kostenlose Haushaltshilfe zu beantragen. Je nach Situation unterstützt sie dich zwei oder mehr Stunden pro Tag bei allem, was im Familienalltag anfällt. Setze dich bei Bedarf am besten so früh wie möglich mit deiner Krankenversicherung in Verbindung. Die dortigen Mitarbeiter:innen können dir sowohl sagen, ob du Anspruch auf eine Haushaltshilfe hast, als auch wo und wie du diese Art von Unterstützung beantragen kannst.
Wann steht mir Haushaltshilfe zu?
Haushaltshilfen sind für drei Arten von Notsituationen gedacht. 1.) Bei Problemen mit der Schwangerschaft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich eine Frühgeburt ankündigt. 2.) Es kann auch sein, dass du Hilfe brauchst, weil du einen Unfall hattest oder eine schwere Krankheit bekommen hast, die auch Frauen bekommen können, die nicht schwanger sind. 3.) Die dritte Möglichkeit ist, dass du selbst ausfällst oder dein:e Partner:in ausfällt und deshalb die Gefahr besteht, dass du dich nicht mehr richtig um dein Kind oder deine Kinder kümmern kannst. Was auch immer die Ursache ist, es ist wichtig, dass du dich so früh wie möglich bei deiner Krankenversicherung informierst. Für verschiedene Situationen gelten nämlich unterschiedliche gesetzliche Regeln. In bestimmten Fällen ist zum Beispiel die Unfallversicherung für die Kosten zuständig, in anderen die Pflegeversicherung oder aber das Jugendamt. Welche Stelle die richtige ist, sagen dir die Mitarbeiter:innen der Krankenversicherung.
Probleme in der Schwangerschaft oder nach Entbindung
Eine Haushaltshilfe kann dir zum Beispiel zustehen, wenn dein:e Ärzt:in festgestellt hat, dass du kürzertreten musst, um dich und dein ungeborenes Kind vor gesundheitlichen Problemen zu schützen. Ähnliches gilt für die Zeit nach der Entbindung. Einen Anspruch auf Haushaltshilfe kann es auch geben, wenn du Mehrlinge zur Welt gebracht hast. In Ausnahmefällen gibt es diese Möglichkeit auch nach einer stillen Geburt, wenn du Unterstützung brauchst, um dich von den körperlichen und seelischen Strapazen zu erholen. Es spielt für die Beantragung einer Haushaltshilfe keine Rolle, ob die Geburt zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus stattgefunden hat.
Antrag bei der Krankenversicherung
Um den Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenversicherung stellen zu können, brauchst du das passende Antragsformular. Du kannst es bei deiner Krankenversicherung per Telefon anfordern. Manche Krankenversicherungen stellen das Formular auch zum Download zur Verfügung. Für den Fall, dass du die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigst, gilt § 24h SGB V (Sozialgesetzbuch 5). Außerdem muss dir dein:e Ärzt:in oder deine Hebamme bescheinigen, dass du eine Haushaltshilfe brauchst, und dies begründen. Als Drittes wollen die meisten Krankenversicherungen auch deinen Mutterpass sehen, wenn du den Antrag einreichst. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie lange dir eine Haushaltshilfe zusteht. Die Dauer hängt davon ab, wie lange die Ärzt:in oder Hebamme die Haushaltshilfe in deinem persönlichen Fall für nötig hält. Oft richten sich Ärzt:innen oder Hebammen nach der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist. In der Regel vermittelt dir deine Krankenversicherung eine Haushaltshilfe und bezahlt sie auch. Wenn du dir selbst eine Haushaltshilfe suchen möchtest, musst du dies vorher von deiner Krankenversicherung genehmigen lassen.
Krankheit oder Unfall
Wenn du während deiner Schwangerschaft krank wirst oder dich bei einem Unfall verletzt, kommt § 38 SGB V zur Anwendung. Denn die Ursache dafür, dass du deinen Haushalt nicht mehr weiterführen kannst, ist nicht die Schwangerschaft, sondern die Erkrankung oder Verletzung. Auch in diesem Fall beantragst du eine Haushaltshilfe bei deiner Krankenversicherung. Du bekommst diese Unterstützung in diesem Fall genehmigt, wenn du dich in einer Krankenhausbehandlung, einer Reha-Maßnahme, in häuslicher Krankenpflege, in einer Vorsorgekur oder Reha für Mütter befindest. Auch bei einer akuten schweren Erkrankung oder wenn sich eine Krankheit akut verschlimmert, hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Hier kommt es auf die ärztliche Einschätzung an. Die Haushaltshilfe bekommst du von der Krankenversicherung vermittelt. Allerdings musst du in diesem Fall ein Zehntel der Kosten selbst bezahlen. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag. Falls du dir selbst eine Haushaltshilfe suchen möchtest, musst du dies vorher von deiner Krankenversicherung genehmigen lassen. In der Regel hast du Anspruch auf Haushaltshilfe für vier Wochen. Wenn in deinem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung lebt, verlängert sich der Anspruch auf 26 Wochen.
Notsituationen, die das Wohl des Kindes gefährden
Wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt und die Krankenversicherung deinen Antrag ablehnt oder du gar nicht krankenversichert bist, kannst du bei der Jugendhilfe der örtlichen Sozialbehörde nach Unterstützung fragen. Die Jugendhilfe prüft dann, ob eine Gefährdung des Kindeswohls droht und ob sogenannte haushaltsunterstützende Maßnahmen wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe angebracht sind. Ziel ist, das Wohl des Kindes zu schützen und die durch die Krise belastete Familie zu unterstützen. Den Antrag stellst du in diesem Fall bei der Sozialbehörde an deinem Wohnort oder bei der Jugendhilfe. Wenn du eine Zusage bekommst, ist die Haushaltshilfe für dich kostenlos.