Du bist schwanger, obwohl du es gar nicht wolltest? Vielleicht fühlt es sich für dich so an, als würde eine Welt zusammenbrechen. Doch auch, wenn du dir ein Leben mit Kind nicht vorstellen kannst, heißt das nicht, dass du die Schwangerschaft abbrechen musst. Eine Möglichkeit ist, das Kind zur Adoption freizugeben. Auch wenn das für dich vielleicht eine harte Entscheidung ist, verdient sie hohen Respekt. Mit der Freigabe zur Adoption gibst du dem Kind die Chance, sicher und geborgen aufzuwachsen. Allerdings sollte dieser Schritt gut überlegt sein, denn eine Adoption ist in der Regel endgültig. Lass dich daher in Ruhe beraten. Am besten wendest du dich an eine Adoptions-Vermittlungsstelle. Dort hilft man dir, alle Fragen rund um eine Adoption zu klären. Kontaktdaten der Adoptions-Vermittlungsstellen erhältst du bei Jugendämtern, bei Schwangerschaftsberatungsstellen und im Internet zum Beispiel unter www.familienportal.de/adoptionsvermittlung.

Durch eine Adoption wird dein Kind rechtlich gesehen zum Kind von jemand anderem. Du bist dann offiziell nicht mehr die Mutter des Kindes. Du hast danach keinen Anspruch mehr darauf, Kontakt zu deinem Kind zu haben oder Entscheidungen für dein Kind zu treffen. Du hast auch nicht die Pflicht, dich um den Lebensunterhalt des Kindes zu kümmern. Das gilt sowohl für dich als auch für den Vater des Kindes. Wenn dein Kind adoptiert worden ist, ist es aus rechtlicher Sicht nicht mehr mit dir und deiner Familie verwandt. Damit erlöschen zum Beispiel auch alle Erbansprüche. Stattdessen ist das Kind nach der Adoption mit seinen Adoptiv-Eltern verwandt. Es erhält deren Familiennamen und deren Staatsangehörigkeit. Rechtlich gibt es dann keinen Unterschied mehr zu einem leiblichen Kind der Adoptiv-Eltern. Für dich als leibliche Mutter bedeutet die Freigabe zur Adoption die endgültige Trennung von dem Kind.

Als Erstes meldest du dich bei einer Adoptions-Vermittlungsstelle. Du musst keine Angst haben, dass du dort zu einer bestimmten Entscheidung gedrängt wirst. In den Vermittlungsstellen arbeiten erfahrene Berater:innen. Mit ihnen kannst du über alle Sorgen und Ängste sprechen. Wenn du möchtest, helfen sie dir auch, Wege zu finden, wie du dein Kind vielleicht doch selbst großziehen kannst. Nach der Beratung kannst du dich ganz in Ruhe und ohne Druck entscheiden. Wenn du dich für die Freigabe zur Adoption entschließt, teilst du das der Vermittlungsstelle mit. Sie sucht dann für das Kind eine geeignete Adoptiv-Familie. Die Fachkräfte der Vermittlungsstelle beraten und unterstützen sowohl dich als auch die zukünftigen Eltern während des gesamten Adoptionsverfahrens. Das Baby kann zwar direkt nach der Geburt in eine Adoptiv-Familie vermittelt werden, wenn du dich schon während der Schwangerschaft dafür entschieden hast. Trotzdem wird dir das Kind nicht einfach im Krankenhaus weggenommen. Du entscheidest, ob du es nach der Entbindung sehen möchtest oder ob es gleich in die Kinderstation gebracht werden soll. Außerdem hast du nach der Geburt auf jeden Fall acht Wochen Zeit, es dir anders zu überlegen. Frühestens dann kannst du eine endgültige Einwilligung in die Adoption geben.

Damit das Kind adoptiert werden kann, musst du in einem Notariat mit deiner Unterschrift bestätigen, dass du mit der Adoption einverstanden bist. Dieser Notartermin kann frühestens acht Wochen nach der Geburt stattfinden und ist der entscheidende Schritt. Danach kannst du deine Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

Zu welchen Adoptiv-Eltern das Kind kommt, entscheidet die Vermittlungsstelle. Du kannst aber Wünsche angeben. Dazu gehört zum Beispiel, ob die künftigen Adoptiv-Eltern einer bestimmten Religion angehören sollen und ob sie eher in einer Stadt oder auf dem Land leben sollen. Oft kann die Vermittlungsstelle solche Wünsche berücksichtigen. Die dortigen Fachkräfte achten aber immer darauf, dass die künftigen Eltern gut zum Kind passen, dass sie eine stabile Partnerschaft haben und ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Normalerweise müssen beide Elternteile im Notariat erklären, dass sie mit der Freigabe zur Adoption einverstanden sind. Es gibt aber ein paar Ausnahmen. Wenn du nicht das Sorgerecht für das Kind hast, muss auch sein:e gesetzliche:r Vertreter:in zustimmen. Das ist meistens das Jugendamt. Ein anderer Fall ist, wenn du nicht weißt, wer der Vater des Kindes ist oder wenn dieser gestorben ist. Dann genügt deine Zustimmung für eine gültige Adoption.

Wenn du dich während der Schwangerschaft entschieden hast, das Kind zur Adoption freizugeben und die Vermittlungsstelle entsprechend informiert hast, kommt das Kind in der Regel direkt nach der Geburt zu seinen künftigen Adoptiv-Eltern. Das Kind lebt dann bei den neuen Eltern. Rein rechtlich ist allerdings in der Regel noch etwa ein Jahr lang das Jugendamt für das Kind verantwortlich. In dieser Zeit beobachtet das Jugendamt, ob sich die Adoptiv-Eltern gut um das Kind kümmern. Schließlich entscheidet ein Gericht über die Adoption. Erst, wenn es der Adoption zugestimmt hat, ist sie abgeschlossen.

Wie viel Kontakt du nach der Adoption zu dem Kind haben wirst, hängt von dir selbst und den Adoptiv-Eltern ab. Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Sie reichen vom regelmäßigen direkten Kontakt zwischen dir und dem Kind bis hin zu einer so genannten Inkognito-Adoption, bei der du zu den Adoptiv-Eltern und dem Kind überhaupt keinen Kontakt hast. Jeder Kontakt ist für beide Seiten freiwillig. Es ist also auch möglich, dass die Adoptiv-Eltern ihn ablehnen, obwohl du Kontakt möchtest. Dann musst du das akzeptieren. Bei einer so genannten halboffenen Adoption hast du zwar auch keinen direkten Kontakt zur Adoptiv-Familie und dem Kind. Über das Jugendamt bekommst du aber Informationen und Bilder von dem Kind. Die dritte Variante ist die offene Adoption, bei der du direkten Kontakt zu den Adoptiv-Eltern und dem Kind hast. Der Vorteil dieser Variante ist, dass du miterleben kannst, wie sich dein Kind entwickelt. Umgekehrt erfährt das Kind von Anfang an, woher es stammt und vielleicht auch, warum es in einer Adoptiv-Familie lebt.