Um dich und dein Kind dabei zu unterstützen, dass es gesund heranwächst, gibt es in Deutschland ein kostenloses Programm, nämlich die sogenannten Kindervorsorgeuntersuchungen oder U-Untersuchungen. Dabei prüft ein:e Kinderärzt:in regelmäßig, wie es deinem Kind geht, wie es sich entwickelt, welche Fortschritte es macht und ob es eine medizinische Behandlung braucht. Es ist wichtig, dass du dir schon vor der Geburt des Kindes eine kinderärztliche Praxis suchst. Dann können die wichtigen U-Untersuchungen ohne Verzögerung und zur entsprechenden Zeit gemacht werden.

Die erste Untersuchung findet direkt nach der Geburt statt, die letzte im Alter von etwa sechs Jahren. Insgesamt gehören zu dem Programm zehn Termine. Sie werden kurz „U1 bis U9“ genannt. Insgesamt sind es zehn Untersuchungen, weil es außer der U7 noch eine „U7a“ gibt. Zusätzlich zu den Untersuchungen U1 bis U9 empfehlen Kinderärzt:innen Eltern noch zwei weitere U-Untersuchungen, die U10 im Alter von sieben bis acht Jahren und die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren. Beide Termine gehören allerdings nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherungen und sind damit nicht automatisch kostenlos. Viele übernehmen aber inzwischen trotzdem die Kosten. Frag deshalb am besten vorher bei deiner Krankenversicherung nach.

Das Ziel der U-Untersuchungen ist, mögliche Erkrankungen oder Probleme bei der Entwicklung deines Kindes rechtzeitig zu erkennen und gezielt behandeln zu können. Bei manchen Babys ist zum Beispiel das Hüftgelenk noch nicht gesund entwickelt, ohne dass man das mit bloßem Auge sieht. Wird das nicht behandelt, besteht die Gefahr, dass sie als Erwachsene Schmerzen beim Gehen, Laufen und Stehen bekommen. Bei einem der Untersuchungstermine prüft die Ärzt:in deshalb das Hüftgelenk. Ist es noch nicht gesund entwickelt, erfährst du, dass sich spätere Probleme einfach verhindern lassen, indem du dem Baby ein paar Wochen lang spezielle Windeln oder Hosen anziehst.

Bei jeder U-Untersuchung hast du auch Gelegenheit, Fragen zu stellen, wenn dir etwas unklar ist oder wenn du dir Sorgen um dein Baby machst. Zum Beispiel, wenn es längere Zeit schlecht schläft oder besonders viel schreit. Du bekommst dort außerdem Informationen darüber, an wen du dich wenden kannst, wenn du weitere Unterstützung brauchst.

Bei den U-Untersuchungen wirst du darüber aufgeklärt, mit welchen Impfungen du dein Kind vor gefährlichen Infektionskrankheiten schützen kannst. Es gibt mehrere Arten von Impfungen für Kinder. Die Kinderärzt:in berät dich, welche davon wichtig und sinnvoll sind. Alle empfohlenen Kinder-Impfungen sind für Eltern kostenlos. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung.

Für alle zehn Kindervorsorgeuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben, in denen sie stattfinden sollen. Es ist wichtig, dass du diese Zeiten einhältst. Denn es gibt Erkrankungen, die nur in einem bestimmten Alter deines Kindes rechtzeitig erkannt und erfolgreich behandelt werden können. Damit das klappt, solltest du schon früh mit der Praxis deine:r Kinderärzt:in Termine vereinbaren. Dabei hilft dir das Kinderuntersuchungsheft, das auch Gelbes Heft genannt wird.

Direkt nach der Entbindung bekommst du von der Hebamme oder von der Klinik, in der du dein Kind zur Welt gebracht hast, ein gelbes Untersuchungsheft. Hier werden die Ergebnisse aller Untersuchungen von U1 bis U9 eingetragen. Außerdem findest du darin Informationen darüber, was bei welchem Termin untersucht wird. Dieses U-Heft ist sehr wichtig. Du solltest es gut aufbewahren und zu jedem Untersuchungstermin mitbringen. Das Gelbe Heft enthält eine Teilnahmekarte, die du herausnehmen kannst. Darauf trägt dein:e Kinderärzt:in nach jeder Untersuchung ein, dass der Termin stattgefunden hat. Zweck dieser Karte ist es, dass du die Teilnahme an den U-Untersuchungen gegenüber Behörden, Schulen, Kitas und Jugendämtern belegen kannst, falls das einmal nötig ist. Keine dieser Einrichtungen darf von dir verlangen, direkt in das Gelbe Heft schauen zu dürfen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind vertraulich. Du kannst also frei entscheiden, wem du den Einblick erlaubst und wem nicht.

In einigen Bundesländern sind die U-Untersuchungen verpflichtend. In Niedersachsen bekommst du nach der Geburt deines Kindes eine Einladung zu den Untersuchungen und eine Rückmeldekarte. Diese Karte wird von deine:r Kinderärzt:in ausgefüllt und an das zuständige Jugendamt geschickt. So erfahren die Behörden, bei welchen Kindern die wichtigen Untersuchungen noch fehlen.

Falls du das Gelbe Heft oder die Teilnahmekarte verlierst, kannst du dich an die Arztpraxis wenden, in der die U-Untersuchungen deines Kindes stattgefunden haben. Falls du das Heft kurz nach der Entbindung verloren hast, kann dir die Geburtsklinik oder die Hebamme ein Ersatz-Heft ausstellen.