Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass du über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkst. Vielleicht bist du aus Versehen schwanger geworden und siehst für dich keine Möglichkeit, das Kind auszutragen. Es kann aber auch sein, dass dein:e Ärzt:in bei einer vorgeburtlichen Untersuchung festgestellt hat, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für dein Leben oder deine Gesundheit bedeutet oder weil das Kind gesundheitlich stark geschädigt ist. Dann spricht man von "medizinischer Indikation". Ein dritter möglicher Grund ist, dass die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist. Das nennt man "kriminologische Indikation". Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb du dich für diesen Schritt entscheiden kannst. Falls du dich für einen Abbruch entschieden hast, ist es wichtig, bestimmte Regeln und Fristen einzuhalten. Schnelle Beratung und Hilfe im Fall einer Vergewaltigung bietet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Telefonnummer 08000 116 016. Die Beratung kann rund um die Uhr stattfinden und ist auf Deutsch oder -mithilfe von Dolmetscher:innen- in einer von weiteren 18 Sprachen möglich.

Auch wenn du es vielleicht nicht gewollt hast, kann es dennoch passieren, dass du schwanger wirst. Vielleicht bist du dir ganz schnell sicher, dass du das Kind nicht austragen möchtest. Möglicherweise geht es dir aber auch wie vielen anderen Frauen, die ungeplant schwanger geworden sind. Du bist zunächst schockiert und fragst dich, was du tun sollst. Im Folgenden erfährst du, wann, wie und wo in diesem Fall ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Gut zu wissen ist, dass du in jedem Fall Anspruch auf eine kostenlose Beratung hast, auf Wunsch auch anonym. Auch Männer, die ein Kind gezeugt haben, können sich in dieser Situation kostenlos beraten lassen. Die Beratung kann sowohl allein als auch gemeinsam mit dein:er Partner:in stattfinden.

Falls du ungewollt schwanger geworden bist und dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, gilt die sogenannte Beratungsregelung. Das bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch straflos bleibt, wenn die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch ein:e Ärzt:in abgebrochen wird und du eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB durch eine Bescheinigung nachweisen kannst. Das entspricht der 14. Schwangerschaftswoche vom ersten Tag der letzten Monatsblutung aus gerechnet. Außerdem müssen zwischen der Beratung und dem Eingriff mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls für einen Schwangerschaftsabbruch eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, ist er nicht rechtswidrig. Anders als bei der Beratungsregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation auch noch nach der zwölften Woche straffrei möglich. Die Indikation muss von ein:er Ärzt:in festgestellt und schriftlich bestätigt werden. Der Eingriff muss dann von ein:er anderen Ärzt:in vorgenommen werden.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung kann eine echte Hilfe sein, selbst wenn sie verpflichtend ist. Ein solches Gespräch bietet die Möglichkeit, offen und ohne Druck alle Sorgen und Probleme anzusprechen. Zwar ist es die gesetzliche Aufgabe einer Schwangerschaftskonfliktberatung, Frauen zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Trotzdem sind alle Beratenden verpflichtet, die Gespräche so zu führen, dass das Ergebnis offen bleibt. Das heißt, sie unterstützen dich dabei, eine Entscheidung zu treffen, die für dich richtig ist und mit der du auf Dauer gut leben kannst. Die Berater:innen haben viel Erfahrung. Sie können dir auch Wege aufzeigen, die du vorher vielleicht nicht kanntest oder an die du nicht gedacht hast. Für manche Frauen ist eine vertrauliche Geburt, für andere die Freigabe des Kindes zur Adoption oder die Suche nach einer Pflegefamilie die richtige Entscheidung. Falls du möchtest, bekommst du in der Beratung auch Informationen über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter. Die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, sie dürfen das, was du ihnen anvertraust, nicht weitererzählen.

Es gibt sowohl Arztpraxen als auch Kliniken, in denen du einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen kannst. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat den gesetzlichen Auftrag, eine Liste dieser Ärzt:innen, Krankenhäusern und Einrichtungen zu veröffentlichen. Unter www.familienplanung.de kannst du im Internet anhand von Postleitzahlen nach Adressen in deiner Nähe suchen. Die Bundesärztekammer erhebt diese Daten und aktualisiert die Liste monatlich. Allerdings können Ärzt:innen frei entscheiden, ob sie ihre Praxis oder Klinik in die Liste aufnehmen lassen oder nicht. Deshalb ist sie nicht vollständig.

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung kommen zwei Möglichkeiten infrage. Eine Schwangerschaft kann mit Medikamenten abgebrochen werden. Das ist bis zum 63. Tag nach dem Beginn der letzten Monatsblutung möglich. Ein solcher medikamentöser Abbruch dauert mehrere Tage. Die andere Möglichkeit ist ein sogenannter "operativer Abbruch". Er kann unter Vollnarkose oder mit örtlicher Betäubung erfolgen. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Methoden: die Absaugung und die Ausschabung. Der Eingriff findet in der Regel ambulant in Kliniken oder entsprechend ausgestatteten Arztpraxen statt.

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vornehmen lassen, müssen die Kosten für den Eingriff in der Regel selbst bezahlen. Manche Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten, falls nicht genügend Einkommen vorhanden ist. Für eine ambulante Abtreibung muss man mit Kosten zwischen 350 und 700 Euro rechnen. Der medikamentöse Abbruch kostet weniger, weil keine Narkose nötig ist. Wird der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Vergewaltigung vorgenommen, übernimmt in der Regel die Krankenversicherung die Kosten.